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Landeshauptstadt informiert über Erstattung von Elternbeiträgen

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Landeshauptstadt informiert über Erstattung von Elternbeiträgen für Kitas, Freiwillige Ganztagsgrundschulen und Horte in Gebundenen Ganztagsschulen

Die Elternbeiträge für Kitas, Freiwillige Ganztagsgrundschulen (FGTS) sowie Horte der Gebundenen Ganztagsschulen (GTGS) der Landeshauptstadt werden für den Monat Januar zu zwei Dritteln erstattet.

Diese Regelung basiert auf einem Beschluss des Landes. Im Bereich der städtischen Kindertageseinrichtungen betrifft sie sowohl Krippe als auch Kindergarten, in den FGTS sowohl die kurzen als auch die langen Gruppen. Laut Beschluss des Ministerrats des Saarlandes übernimmt das Land auch die Elternbeiträge für die erste Februarhälfte.   

Eltern und Erziehungsberechtigte müssen keinen Antrag auf Erstattung stellen. Um eine unnötige finanzielle Belastung zu vermeiden, setzt die Landeshauptstadt für ihre Einrichtungen den Einzug der Elternbeiträge für Januar komplett aus. Eltern und Erziehungsberechtigte werden außerdem gebeten, für diesen Monat keine Beiträge zu überweisen. Sollten sie dennoch bereits für Januar Zahlungen an die Landeshauptstadt geleistet haben, werden ihnen die Differenzbeträge in Kürze erstattet. 

Ein Drittel des Monatsbeitrages für Januar bleibt zahlungspflichtig und wird in einem Folgemonat eingefordert werden. Zusätzliche Informationen zur Höhe der verbleibenden Beitragszahlung erhalten Eltern und Erziehungsberechtigte über die Einrichtungen.

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