StartRegionalRegionalverband SaarbrückenLandeshauptstadt informiert über Regelungen der Stadtbibliothek während der Schließzeit

Landeshauptstadt informiert über Regelungen der Stadtbibliothek während der Schließzeit

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Wegen der vorübergehenden Schließung hat die Stadtbibliothek Saarbrücken Dienstag, 28. April, als fällige Leihfrist für alle Medien terminiert. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen Kundinnen und Kunden ihre ausgeliehenen Medien nicht zurückbringen. Es fallen keine Versäumnisgebühren an. 

Für frühere Rückgaben ist der Rückgabeautomat durchgehend geöffnet. Bürgerinnen und Bürger können auch digitale Angebote wie die „Onleihe‟ jederzeit nutzen. Das Personal der Stadtbibliothek ist weiter über das Kontaktformular der Webseite www.stadtbibliothek.saarbruecken.de und per Mail an stadtbibliothek-sb@saarbruecken.de erreichbar. Eine Verlängerung der Jahresgebühr ist über diese Kommunikationskanäle möglich. 

Vorgemerkte Medien werden bis zur Öffnung der Bibliothek reserviert. Medien- und Fernleihbestellungen sind derzeit nicht möglich. 

Hintergrund
Oberbürgermeister Uwe Conradt hatte nach vorheriger Information des städtischen Krisenstabs die vorübergehende Schließung der Stadtbibliothek und anderer Kultureinrichtungen angeordnet. Die Schließung gilt seit Samstag, 14. März. Anlass ist die Ausbreitung der Pandemie Covid-19 und deren mögliche Auswirkungen für Besucherinnen und Besucher.

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