StartPolitikLandesregierung beschließt Eckdaten für den Nachtragshaushalt 2020

Landesregierung beschließt Eckdaten für den Nachtragshaushalt 2020

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Umfassendes Maßnahmenpaket zur Bewältigung und Überwindung der Corona-Krise
 
Die Landesregierung hat am Montag (08.06.2020) auf ihrer Klausurtagung die Eckpunkte für den Nachtragshaushalt 2020 beschlossen. Mit dem Zukunftspaket Saar begegnet die Landesregierung umfassend, zielgerichtet und mit Augenmaß den aktuellen Herausforderungen aufgrund von Corona. Der Nachtrag bildet die notwendigen Maßnahmen des Landes im unmittelbaren Zusammenhang mit der Pandemie ab.
 
Die im Nachtrag vorgesehenen Maßnahmen lassen sich vier Schwerpunktbereichen zuordnen: Gesundheitsschutz und -vorsorge, Rettungsschirme für betroffene Personen, Unternehmen sowie Vereine, kommunaler Rettungsschirm und innovative Wege aus der Krise.Hierzu erklärt Ministerpräsident Tobias Hans: „Mit dem Nachtragshaushalt verschaffen wir uns den notwendigen Spielraum, um kraftvoll und entschlossen auf die aktuellen Herausforderungen aufgrund von Corona reagieren zu können. Wir mobilisieren mit dem Nachtragshaushalt zwei Milliarden Euro. Mit dieser Summe mildern wir nicht nur die Folgen der Corona-Krise ab, sondern machen unser Land mit einem umfassenden Modernisierungsschub krisenfester und moderner. Wir wollen mit dieser enormen Summe nicht nur drohenden Schaden im Hier und Heute abwenden, sondern unsere Investitionen sollen auch Früchte tragen für die Zukunft, für das Morgen und Übermorgen, für unsere kommenden Generationen. Das ist die Philosophie unseres Zukunftspakets Saar!“Vorrangig waren in der ersten Phase der Krise Maßnahmen des Gesundheitsschutzes zum Schutz der Bevölkerung im Allgemeinen sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landes, der Kommunen sowie der Gesundheitspartner erforderlich. Die entsprechenden Ausgaben fallen voraussichtlich solange an, bis ein Impfstoff in ausreichender Menge zur Verfügung steht. Die Erfahrungen in den ersten Wochen und Monaten der Krise haben gezeigt, dass es erheblicher zusätzlicher Anstrengungen bedarf, um die saarländischen Krankenhäuser und das Universitätsklinikum für die mit einer Pandemie verbundenen Herausforderungen nachhaltig zu wappnen.„Deshalb haben wir als Landesregierung beschlossen, einen Krankenhausfonds einzurichten. Er wird, unter Berücksichtigung der von der Bundesregierung für die Krankenhauslandschaft in Deutschland geplanten Mittel im Zeitraum 2020-2022 mit einem Volumen von zusammen rund 220 Mio. Euro ausgestattet. Insgesamt werden wir als Landesregierung im Zeitraum 2020-2022 allein aus originären Landesmitteln 225 Mio. Euro für den Gesundheitsschutz zur Verfügung stellen“, so der Ministerpräsident. Davon werden 168 Mio. Euro im Nachtragshaushalt für 2020 abgebildet.Die wirtschaftlichen Folgen der Krise haben unzählige Menschen, Unternehmen, Solo-Selbständige, Künstler und Vereine in eine finanzielle Schieflage gebracht. Wirtschaftliche Existenzen standen und stehen nach wie vor auf dem Spiel. „Wir haben saarländische Unternehmen mit Millionen-Hilfen von Land und Bund stabilisiert. Dennoch ist die wirtschaftliche Lage prekär. Mit dem Konjunkturpaket der Bundesregierung und dem Zukunftspaket Saar gibt es die Chance auf eine starke Saar-Wirtschaft, die auch in zehn, zwanzig Jahren noch zukunftsfeste, gut bezahlte Arbeitsplätze bietet. Wir ergänzen direkte Soforthilfe und Kredite um die Möglichkeit der Stabilisierung von Unternehmen, indem das Land sich beteiligt“, erläuterte Wirtschaftsministerin Anke Rehlinger und ergänzte: „Mit einem kraftvollen Schritt treten wir aus der Abwärtsspirale mangelnder Investitionen heraus und schaffen einen Aufbruch mit Zukunftsinvestitionen. Wir haben die Schubladen voll mit Konzepten für die Mobilität der Zukunft und können jetzt direkt einsteigen.“Die Landesregierung stellt im Zeitraum 2020-2022 Finanzmittel zur Existenzsicherung in den verschiedenen betroffenen Bereichen in Höhe von insgesamt 745 Mio. Euro bereit. Davon entfallen rund 350 Mio. Euro auf das Jahr 2020. Hinzu kommen die von der Bundesregierung in Aussicht gestellten Hilfen, die bis zum Jahr 2022 ein Volumen in einer Größenordnung von 480 Mio. Euro erreichen könnten.In besonderer Weise sind die saarländischen Kommunen von der aktuellen Krise betroffen. Nachdem sie sich mit erheblicher Unterstützung durch das Land im Rahmen des Saarlandpakts auf einem guten Kurs aus der finanziellen Schieflage befanden, bedroht die aktuelle Krise den Erfolg des von Land und Kommunen gemeinsam eingeschlagenen Wegs. Damit sie auch weiterhin finanziell handlungsfähig sein können, spannt die Landesregierung einen umfassenden kommunalen Schutzschirm. Er sieht vor, dass das Land die Steuermindereinnahmen bei der Gewerbesteuer und auch bei der Einkommensteuer für die Jahre 2020-2022 zur Hälfte ausgleichen wird. Hinzu kommen die Stabilisierung des Kommunalen Finanzausgleichs auf dem Niveau des Jahres 2020 laut Haushaltsplan sowie ein Teilausgleich bei den Kosten der Unterkunft und der Heizung.„Wir dürfen nicht zulassen, dass unsere Kommunen und der Saarlandpakt Opfer der Corona-Krise werden. Wir haben alle gemeinsam schon viel erreicht und dürfen dies nun nicht verspielen. Deshalb ist es uns wichtig, dass wir als Land den Kommunen helfen und ihnen mit verschiedenen Maßnahmen wichtige Handlungsmöglichkeiten bieten“, sagte Finanzminister Peter Strobel mit Blick auf den Rettungsschirm.Zusätzlich wird die Landesregierung die Digitalisierung der Kommunalverwaltung finanziell unterstützen. Hinzu kommen die Unterstützungsmaßnahmen für den ÖPNV sowie für die Kindertageseinrichtungen in den Kommunen. Im Zeitraum 2020-2022 erreichen die verschiedenen Hilfsmaßnahmen des Landes und des Bundes für die saarländischen Kommunen in der Summe einen Betrag von rund 640 Mio. Euro. Darin enthalten sind nach den Plänen der Bundesregierung die Hilfen des Bundes für die hälftige Kompensation der Gewerbesteuerausfälle des Jahres 2020 und die Erhöhung des Bundesanteils an den Kosten der Unterkunft und Heizung von derzeit 50 Prozent auf bis zu 75 Prozent. Im Zeitraum 2020-2022 kann dies für die Kommunen im Saarland eine Entlastung in Höhe von rund 200 Mio. Euro ergeben.Schließlich richtet die Landesregierung ihren Blick auch auf Maßnahmen, mit denen sich das Saarland schneller und stabiler aus der aktuellen Krise befreien kann. Die Erfahrungen der letzten Wochen und Monate haben gezeigt, dass die digitale Infrastruktur nicht nur im Saarland den aktuellen Anforderungen strukturell nicht gewachsen ist. Mit Blick auf etwaige zweite oder dritte Erkrankungswellen aber auch vor dem Hintergrund nicht auszuschließender weiterer Pandemien in der Zukunft, hält die Landesregierung es für unabdingbar, bereits auf den Weg gebrachte Vorhaben im Bereich der Digitalisierung und der Innovationsförderung zu beschleunigen und zeitlich vorzuziehen.Auf diesem Weg soll die Krisenfestigkeit des Landes gesteigert und sowohl die Wirtschaft als auch die Verwaltung im Saarland zukunftsfest gemacht werden. Im Zeitraum 2020-2022 will die Landesregierung hierfür insgesamt rund 320 Mio. Euro mobilisieren. Auf den Nachtragshaushalt für 2020 entfallen davon rund 140 Mio. Euro. Die Landesregierung wird sich mit aller Kraft dafür einsetzen, dass das Saarland von den vom Bund mit dem Konjunkturpaket in Aussicht gestellten Mitteln in den Bereichen Digitalisierung und Innovation in möglichst großem Umfang profitiert, um möglichst große Hebelwirkungen im Saarland zu erzielen.In der Summe erreicht das Maßnahmenpaket einschließlich der Maßnahmen, die sich nicht eindeutig einem der genannten Schwerpunktbereiche zuordnen lassen, ein Volumen von rd. 1,6 Mrd. Euro im Zeitraum 2020-2022. Auf den Nachtragshaushalt und das Jahr 2020 entfällt davon ein Betrag von 740 Mio. Euro. Nach Gegenrechnung zu erwartender Einnahmen insbesondere vom Bund wird für das „Pandemie-Sondervermögen“ eine Kreditermächtigung von insgesamt knapp 1,4 Mrd. Euro benötigt, davon rund 670 Mio. Euro in 2020. Aus heutiger Sicht werden die Pandemiefolgen deutlich bis in das Jahr 2022 reichen. Sollten die wirtschaftlichen und finanziellen Folgen der Pandemie-Krise früher überwunden werden können, müsste das im Sondervermögensgesetz und im Haushalt nachgezeichnet werden.Neben den im Zusammenhang mit der aktuellen Corona-Pandemie erforderlichen Mehrausgaben fallen im Landeshaushalt auch sehr hohe Steuermindereinnahmen an. Hierzu erklärte Finanzminister Peter Strobel: „Die erwarteten Steuermindereinnahmen sind dramatisch. Der Einbruch ist die unmittelbare Folge der pandemiebedingten Rezession. Wir rechnen nach der aktuellen Steuerschätzung mit Mindereinnahmen für die Jahre 2020-2022 in Höhe von 1,1 Mrd. Euro.“ Allein im Vergleich zum Haushaltsplan für 2020 fehle im Landeshaushalt ein Betrag von voraussichtlich rund 620 Mio. Euro, wenn die von der Bundesregierung inzwischen geplanten Steuerentlastungen zu den Ergebnissen der Steuerschätzung vom Mai 2020 hinzugerechnet werden, so Strobel.Die Größenordnung der heute absehbaren Haushaltsbelastungen auf der Einnahmen- und auf der Ausgabenseite verdeutlichen, dass sich das Saarland – wie auch der Bund und die anderen Bundesländer – in einer Ausnahmesituation gemäß Schuldenbremse befindet. Vor diesem Hintergrund hat die Landesregierung bereits am 24. März festgestellt, dass die Ausnahmeklauseln aus dem landesgesetzlichen Haushaltsstabilisierungsgesetz, der Schuldenbremse sowie dem Sanierungshilfegesetz in Anspruch genommen werden müssen. Die aktuelle Lage mit ihren absehbaren Auswirkungen ist sowohl als Naturkatastrophe als auch als außergewöhnliche Notsituation zu bewerten, die sich der Kontrolle des Staates entzieht. In einer solchen Situation erlauben die jeweiligen gesetzlichen Regelungen eine Abweichung vom Verbot der Neuverschuldung im notwendigen Umfang. Die Landesregierung wird dem Landtag daher empfehlen, einen entsprechenden Beschluss herbeizuführen, mit dem die Ausnahmesituation festgestellt wird.Die Ausnahmesituation rechtfertigt es, notwendige pandemiebedingte Mehrausgaben und pandemiebedingte Mindereinnahmen – auch wenn sie aus pandemiebedingten Steuerrechtsänderungen resultieren – mit Krediten zu finanzieren. Zugleich ist der Landtag aber verpflichtet, einen Tilgungsplan für die außerordentlich aufgenommenen Kredite zu beschließen. Aus Sicht der Landesregierung sollte das Land angesichts des Ausmaßes der Krise und der voraussichtlichen Entwicklung die Tilgung der zusätzlich aufgenommenen Schulden über einen Zeitraum von 30 Jahren vollständig abbauen. Bei vollständiger Ausschöpfung der Kreditermächtigung im Sondervermögen „Pandemie“ ergibt sich eine jährliche Tilgung von rund 47 Mio. Euro. Die Landesregierung hat festgestellt, dass trotz der aktuellen Krise das Ziel eines stabilen Landeshaushalts, der die gesetzlichen Vorgaben nachhaltig erfüllt, für die Zukunft des Landes von entscheidender Bedeutung ist. Das Land wird daher auf der Zeitachse seine Möglichkeiten zur Verbesserung der Verwaltungseffizienz und der Ausgabenbegrenzung ausschöpfen müssen, um die Tilgungsziele auf der Grundlage einer gegen Krisen widerstandsfähigen Verwaltung und Saarwirtschaft zu erfüllen. Digitalisierung und Innovation werden auch dafür ihren Beitrag leisten.Die Landesregierung hat in ihrer Klausurtagung außerdem bekräftigt, dass sie an den Koalitionsprojekten festhalten will. „Wir werden wie geplant die Investitionsoffensive fortführen und mit diesem Nachtragshaushalt noch verstärken, die Eltern bei den KiTa-Beiträgen entlasten und die geplante ÖPNV-Tarifreform durchführen“, sagte Wirtschaftsministerin Anke Rehlinger. Des Weiteren würde auch der Saarlandpakt fortgeführt werden, und in die Wissenschaft, Forschung und Technologie wie geplant investiert werden. All diese Projekte und Programme dienen dem Ziel, nach der Überwindung der aktuellen Krise die Lebensverhältnisse im Saarland weiter schrittweise zu verbessern, auch um im Wettbewerb der Länder um Unternehmen und Arbeitsplätze bestehen zu können.Um möglichst große Transparenz über die zukünftige Entwicklung der Haushaltslage des Landes herzustellen, schlägt die Landesregierung dem Landtag mit dem Nachtragsentwurf die Einrichtung eines Sondervermögens zur Bewältigung der finanziellen Folgen der Pandemie vor. In diesem Sondervermögen werden alle pandemiebedingten Effekte und die daraus resultierende Neuverschuldung getrennt von den Schulden des Kernhaushalts dargestellt. „Uns war schon zu Beginn der Krise klar, dass ein Sondervermögen die beste Lösung ist. Ein Sondervermögen verschafft Transparenz, Flexibilität und Planungssicherheit. Das hat uns auch das vorhandene Sondervermögen Zukunftsinitiative gezeigt, dass wir zur Vorfinanzierung der bisherigen Coronaausgaben genutzt haben. Mit dem neuen Sondervermögen können wir die Ausgaben während der Krise im Haushalt transparent darstellen“, so der Finanzminister. Darüber hinaus sei dies auch mit Blick auf die zu erwartenden Berichtspflichten und Dokumentationen gegenüber dem Bundesministerium der Finanzen und dem Stabilitätsrat vorteilhaft.Von der pandemiebedingten Verschuldung zu unterscheiden ist die konjunkturbedingte Neuverschuldung, die aus dem vom Landtag beschlossenen Konjunkturbereinigungsverfahren abgeleitet wird. Im Jahr 2020 ergibt sich aus der Konjunkturbereinigung unter Zugrundelegung der Ergebnisse der Steuerschätzung vom Mai 2020 ein Konjunktureffekt in Höhe von 506 Mio. Euro. Der Nachtrag sieht deswegen im Kernhaushalt eine Neuverschuldung in dieser Höhe vor. Zum Ausgleich der Steuermindereinnahmen, die weder der Pandemie noch der Konjunktur zuzuordnen sind, sieht der Regierungsentwurf für den Nachtrag eine globale Minderausgabe vor, die voraussichtlich zum größten Teil durch Zinsminderausgaben dargestellt werden kann. Infolgedessen vermindert sich das Haushaltsvolumen gegenüber dem geltenden Haushaltsplan um 37 Mio. Euro.Die im Nachtrag für das Sondervermögen „Pandemie“ enthaltenen Ansätze beziehen sich nur auf das Jahr 2020. Die Jahre 2021 und 2022 werden in den Wirtschaftsplan des Doppelhaushalts 2021 und 2022 aufgenommen. Der Nachtragshaushalt bietet mit dem Sondervermögen Pandemie eine gewisse Flexibilität im Haushaltsvollzug, um auf aktuelle Entwicklungen angemessen reagieren zu können. Dabei soll im Vollzug eine ständige Berichterstattung an das Parlament erfolgen. Sollten sich die Rahmenbedingungen in größerem Umfang verändern, könnten diese noch bis zur Verabschiedung des Nachtrags im Landtag berücksichtigt werden. Soweit im weiteren Verlauf des Jahres zusätzlicher Änderungsbedarf entstünde, könnte dieser in einem zweiten Nachtrag verarbeitet und zeitlich an die Verabschiedung des Doppelhaushalts 2021/2022 angedockt werden. Der Nachtrag enthält haushaltsrechtliche Ermächtigungen, die teilweise im Nachgang konkretisiert werden müssen. Dies gilt insbesondere für den kommunalen Schutzschirm.
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