Der Ministerrat ist dem Vorschlag der Sozialministerin Monika Bachmann gefolgt und hat heute der Refinanzierung von Personalkosten und Durchführungsaufwendungen im Rahmen der Testungen im Bereich der Eingliederungshilfe zugestimmt. Im Bereich der Eingliederungshilfe werden nun die tatsächlich nachgewiesenen, zusätzlichen Aufwendungen im Zusammenhang mit der Durchführung der PoC-Antigen-Testungen bis zu maximal 9 Euro je Test auf Antrag refinanziert.
„Die Leistungsberechtigten in der Eingliederungshilfe müssen besonders geschützt werden. Ein wichtiger Faktor ist hierbei die konsequente Anwendung und Beachtung der Hygienekonzepte. Zusammen mit stärkerer und regelmäßiger Testung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Leistungsberechtigten sowie Besucherinnen und Besucher kann dieser Schutz in hohem Maße gewährleistet werden. So ist es möglich, den Menschen mit Behinderung alle Leistungen weiterhin anzubieten“, betont Bachmann.
Die Leistungserbringer in der Eingliederungshilfe sind in der Verantwortung, eine umfassende Umsetzung der Testungen sicherzustellen. Insoweit muss die Refinanzierung aller im Rahmen der Testungen den Leistungserbringern entstehenden Kosten gesichert sein.
„Es kann nicht sein, dass die Leistungserbringer die Kosten tragen müssen und die Bereitschaft zur Durchführung von Tests, zulasten des Schutzes von Menschen mit Behinderungen, sinkt. Für die Praxis und das Infektionsgeschehen ist dies ein drängendes Problem und deshalb bin ich sehr froh, dass der Ministerrat meinem Vorschlag gefolgt ist und wir hier eine schnelle Lösung gefunden haben“, so Bachmann weiter.