StartFeatureLandtag beschließt Junge-Menschen-Beteiligungsgesetz im Saarland

Landtag beschließt Junge-Menschen-Beteiligungsgesetz im Saarland

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Der Landtag des Saarlandes hat heute das „Gesetz zur Beteiligung von jungen Menschen im Saarland (SJMBG)“ verabschiedet. Mit diesem Gesetz sollen die Mitbestimmungsrechte von Kindern und Jugendlichen gestärkt und ihr demokratisches Bewusstsein gefördert werden. Jugendminister Magnus Jung betonte, dass das neue Gesetz einen wichtigen Schritt darstellt, um die Beteiligung von jungen Menschen sowohl auf Landes- als auch auf kommunaler Ebene verbindlich zu etablieren.

Mit dem SJMBG erhalten Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zum 27. Lebensjahr künftig mehr Einfluss auf politische Entscheidungen, die ihre Lebenswelt betreffen. Laut Jung wurden mit dem Gesetz die Rahmenbedingungen geschaffen, um die Mitbestimmungsmöglichkeiten auf allen politischen Ebenen nachhaltig auszubauen.

Wesentliche Punkte des Gesetzes:

  • Verpflichtende Beteiligung: Die Beteiligung junger Menschen wird auf Landes- und Kommunalebene bei allen relevanten Entscheidungen verbindlich geregelt.
  • Instrumente auf Landesebene: Hierzu gehört unter anderem die Einführung eines Landesjugendforums, das alle zwei Jahre stattfindet, sowie ein „Jugendcheck“, der die Relevanz von Gesetzesvorhaben für junge Menschen prüft.
  • Fachkräfte und Netzwerke: Auf Landesebene wird ein Netzwerk von Fachkräften für Kinder- und Jugendbeteiligung etabliert.
  • Kommunale Zuständigkeit: Die konkrete Ausgestaltung von Beteiligungsformaten bleibt in der Hand der Kommunen.
  • Servicestelle Jugendbeteiligung: Eine externe Fach- und Servicestelle wird zur Unterstützung der Umsetzung auf Landes- und kommunaler Ebene eingerichtet.

Jugendminister Jung betonte, dass das Gesetz auf dem Prinzip beruht, junge Menschen als Experten für ihre eigenen Lebensbedingungen zu sehen, die aktiv an der Gestaltung ihrer Umwelt teilnehmen wollen. Er hob die Bedeutung dieses neuen Beteiligungsrechts für die Stärkung der Demokratie hervor.

Das Sozialministerium wird die Umsetzung des Gesetzes eng begleiten, und eine neue Fach- und Servicestelle wird in Kürze weitere Informationen bereitstellen. Fragen zur Gesetzesumsetzung können ab sofort per E-Mail oder telefonisch an das Ministerium gerichtet werden.

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