Streichert-Clivot: „Mit dem neuen Kita Gesetz stärken wir den Teams in den Einrichtungen den Rücken“
Jetzt ist es entschieden: Das bisherige Saarländische Kinderbetreuungs- und -bildungsgesetz (SKBBG) wird durch das neue Bildungs-, Erziehungs-, und Betreuungsgesetz (SBEBG) abgelöst. Das Ministerium für Bildung und Kultur hatte 2021 das neue Kita-Gesetz für mehr Qualität in der frühkindlichen Bildung und Betreuung auf den Weg gebracht. Heute hat der Landtag das neue Kita-Gesetz beschlossen.
Bildungsministerin Christine Streichert-Clivot erklärt zum heutigen Beschluss des Landtages: „In den Kitas wird der Grundstein für den weiteren Bildungserfolg und gute Zukunftsperspektiven unserer Jüngsten gelegt. Das ist immens wichtig, hier wird großartige Arbeit für die Bildungsgerechtigkeit im Land geleistet. Mit dem neuen Kita Gesetz stärken wir den Teams in den Einrichtungen den Rücken, verbessern die Ausbildungsbedingungen und sorgen für noch mehr Kita-Qualität. Von diesem Gesetz profitieren alle – die Beschäftigten und die Kinder in unseren Kitas und die Eltern. Ich bin allen dankbar, die den von mir angestoßenen Gesetzgebungsprozess konstruktiv und kritisch begleitet haben.
Die Arbeit der Kita-Teams und der Zugang zu qualitativ hochwertigen frühkindlichen Bildungs- und Betreuungsangeboten sind wichtig für die Chancengleichheit in der Bildung. Alle Kinder sollen bestmögliche Chancen haben – unabhängig von ihrem familiären Hintergrund, dem Geldbeutel der Eltern oder ihrem Wohnort. Deshalb setzen wir auf den Dreiklang aus Abbau der Kita-Elternbeiträge, Ausbau der Kita-Plätze und noch mehr Kita-Qualität.
Wir haben im Saarland den richtigen Kurs gesteuert, das hat uns im vergangenen Jahr der Bildungsmonitor erneut bestätigt. Im Bundesvergleich sind wir hier seit 2013 von Platz 15 auf Platz 5 geklettert – das ist der stärkste Aufwärtstrend unter allen Bundesländern und war harte Arbeit. Chancengleichheit in der Bildung ist für das Saarland ein echtes Aushängeschild.“
Bessere Arbeits- und Ausbildungsbedingungen:
Mit dem neuen Kita-Gesetz wird die Ausbildung in den Einrichtungen gestärkt und das Personal entlastet. So wird die Praxisanleitung in den Kitas, also die direkte Anleitung von angehenden pädagogischen Fachkräften durch erfahrene Praxisanleiter*innen während ihrer Ausbildung, erstmals im Gesetz verankert. Für diesen wichtigen Teil der Ausbildung soll es künftig erstmals gesetzlich gesicherte Zeit geben, um angehende pädagogische Fachkräfte während des gesamten Ausbildungsprozesses eine praxisnahe Begleitung zu garantieren und sie mit direkten Handlungsempfehlungen in der Praxis zu unterstützen. Zur Förderung der Praxisanleitung sind 2,5 Millionen Euro zusätzlich pro Jahr vorgesehen.
Die Personalzuweisung in den Kitas soll künftig klarer werden. Hauswirtschaftskräfte und angehende pädagogische Fachkräfte in der Ausbildung sollen künftig außerhalb des Personalschlüssels finanziert werden, wodurch sich die Situation für das Personal insgesamt verbessern wird. Hauswirtschaftskräfte und angehende pädagogische Fachkräfte besetzen somit zukünftig keine für pädagogische Fachkräfte vorgesehenen Stellen mehr, sondern stehen zusätzlich zur Verfügung. Auch ist die gesicherte Zeit für Vor- und Nachbereitung der direkten pädagogischen Arbeit mit den Kindern noch fester gesetzlich etabliert.
Dadurch, dass Hauswirtschaftskräfte und pädagogische Fachkräfte in Ausbildung künftig außerhalb des Personalförderschlüssels berücksichtigt und nicht wie bisher im Personalschlüssel verrechnet werden, stehen mehr pädagogische Fachkräfte für die Arbeit mit den Kindern zu Verfügung. Hierfür sind insgesamt rund 1,4 Millionen Euro zusätzlich pro Jahr vorgesehen – rund 600.000 Euro für die additive Förderung der Verfügungszeit und rund 800.000 Euro für die Förderung der Beschäftigung von Hauswirtschaftskräften.
Anerkennung weiterer Ausbildungsqualifikationen und Förderung multiprofessioneller Kita-Teams:
Außerdem werden mit dem neuen Kita-Gesetz die anerkannten Ausbildungsqualifikationen für eine vom Land geförderte Beschäftigung in einer Kita ausgeweitet, um stärker multiprofessionell aufgestellte Teams zu schaffen. Derzeit sind Sozialpädagog*innen, Sozialarbeiter*innen sowie Personen mit einem vergleichbaren Studienabschluss, Erzieher*innen, Kinderkrankenpfleger*innen sowie Kinderpfleger*innen als Fachkräfte vorgesehen. Zukünftig sind auch Heilerziehungspfleger*innen sowie Personen anderer (auch nicht akademischer) Professionen, die konzeptions- und zielgruppenabhängig oder inklusionsbedingt beschäftigt werden können, als Personal für die Kitas vorgesehen Auch Inhaber*innen eines einschlägigen französischen Abschlusses sollen per Gesetz und nicht erst, wie bisher, auf Antrag als Fachkräfte eingestellt werden können. Das ist ein weiterer Schritt zur Stärkung der Frankreichstrategie des Saarlandes.
Neue Grundsätze der Arbeit in Kitas:
Auch die Grundsätze der Arbeit in Kitas werden mit dem neuen Kita-Gesetz aktualisiert. Mit der Neuordnung wird ein eigenständiger Bildungs- und Erziehungsauftrag für Kitas im Gesetz verankert. Der inklusive Auftrag der Kindertageseinrichtungen wird stärker betont. Wir schaffen die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Aufnahme von Kindern mit Eingliederungshilfebedarfen im Rahmen von Einzelintegrationsmaßnahmen oder im Rahmen inklusiver Gruppen in eine Regeleinrichtung. Das neue Kita-Gesetz definiert Qualitätsstandards bei der Verpflegung der Kinder. Eine altersgemäße gesunde Ernährung, die den Qualitätsstandards für die Verpflegung in Kindertageseinrichtungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung entspricht, soll im Gesetz verankert werden.
Durch eine interne Evaluation in den Kitas sollen Qualitätsstandards noch besser überprüft werden können. Hierzu werden den Trägern künftig Materialien für die interne Evaluation der Kitas zur Verfügung gestellt. Anhand dieser Materialien können die Qualitätskriterien des Bildungsprogramms regelmäßig und prozessorientiert überprüft werden, wodurch langfristig eine noch höhere Qualität in den Kitas erreicht werden kann.
Stärkung und Sicherung der Kita-Leitungen:
Mit dem neuen Kita-Gesetz werden die Leitungen von Kitas durch die Ausweitung einer verbindlichen Vorgabe der hierzu erforderlichen Qualifikationen gestärkt. Die erforderlichen Qualifikationen werden an die Bedarfe und die Realität in der Praxis angepasst.
Grundsätzlich soll auch künftig der Abschluss eines sozialpädagogischen Studiums Voraussetzung sein, um eine Kita leiten zu können. Sichergestellt ist aber auch, dass sowohl mit einem Bachelor, als auch einem Bachelor Professional in Sozialwesen, also allen Abschlüsse nach dem Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR 6) eine Leitung übernommen werden kann.
Im Ergebnis bedeutet das, dass staatlich anerkannte Erzieher*innen eine Leitungsfunktion übernehmen bzw. weiterhin behalten können – was in einem hohen Maße genau den Forderungen der Praxis entspricht.
Aufwertung der Fortbildung:
Parallel dazu wird mit dem neuen Kita-Gesetz auch die Fortbildung aufgewertet: Bisher konnten 80 Euro pro Fachkraft und Jahr für Fortbildungen verwendet werden. Der Betrag soll auf 150 Euro steigen. Vorgesehen sind zusätzliche Mittel in Höhe von rund 500.000 Euro pro Jahr.
Quelle: Ministerium für Bildung und Kultur