StartPolitikLandtag beschließt neues Personalvertretungsgesetz für das Saarland

Landtag beschließt neues Personalvertretungsgesetz für das Saarland

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Saarbrücken, 13. November 2024 – Der saarländische Landtag hat das neue Saarländische Personalvertretungsgesetz (SPersVG) verabschiedet. Nach über 50 Jahren wurde das Gesetz umfassend überarbeitet und den aktuellen Anforderungen der Arbeitswelt angepasst. Gewerkschaften und Interessensvertretungen begrüßen die Reform als wichtigen Schritt hin zu mehr Mitbestimmung im Öffentlichen Dienst.

Gewerkschaften loben Fortschritt

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) bewertet die Novellierung des SPersVG als echten Fortschritt. Timo Ahr, stellvertretender Bezirksvorsitzender des DGB Rheinland-Pfalz/Saarland, erklärte: „Die Novellierung des Personalvertretungsgesetzes ist ein Erfolg für die Mitbestimmung der Beschäftigten. Die Einführung der sogenannten Allzuständigkeit des Personalrats stellt sicher, dass die Interessenvertretungen nun bei allen Vorhaben und Prozessen innerhalb der Dienststellen eingebunden werden. Dies war zuvor nicht der Fall.“

Sabine Engelhardt-Cavelius von Verdi betonte die Stärkung der Mitbestimmungsrechte: „Mit dem neuen Gesetz können wir gezielter auf die Bedürfnisse der Beschäftigten eingehen und die Arbeitsbedingungen nachhaltig verbessern. Das ist ein starkes Signal an alle Beschäftigten im Öffentlichen Dienst.“

Verbesserte Mitbestimmung in Bildungseinrichtungen und bei der Polizei

Max Hewer, Vorsitzender der GEW Saarland, hob die Bedeutung der Reform für den Bildungsbereich hervor: „Das neue Gesetz stärkt die Mitbestimmung in Bildungseinrichtungen deutlich. Besonders begrüßen wir die erweiterten Mitspracherechte bei Personalentscheidungen, insbesondere bei der Besoldungsstufe A16.“

Auch die Gewerkschaft der Polizei (GdP) sieht positive Auswirkungen. Andreas Rinnert, Landesvorsitzender der GdP Saarland, erklärte: „Unsere Personalräte erhalten nun mehr Möglichkeiten, die Rechte der Polizeibeschäftigten zu schützen und für faire Arbeitsbedingungen einzutreten. Diese Reform war dringend notwendig, um den aktuellen Herausforderungen gerecht zu werden.“

Digitalisierung und neue Mitbestimmungsmöglichkeiten

Das neue SPersVG berücksichtigt auch die Digitalisierung der Arbeitswelt. Jörg Caspar, Vorstandsvorsitzender der Arbeitskammer des Saarlandes, betonte: „Die Möglichkeit, Personalratssitzungen und Personalversammlungen als Video- oder Telefonkonferenzen abzuhalten, ist ein großer Fortschritt. Damit wird die Mitbestimmung auch im Zeitalter von Homeoffice und mobiler Arbeit sichergestellt.“

Das Gesetz erweitert zudem die Freistellungsgrenzen und verbessert die Wahlordnung. Diese Änderungen sollen dazu beitragen, die Mitbestimmung zu erleichtern und die Arbeit der Personalvertretungen effizienter zu gestalten.

Attraktivität des Öffentlichen Dienstes gesteigert

Die Arbeitskammer des Saarlandes sieht in der Novellierung einen wichtigen Schritt zur Stärkung des Öffentlichen Dienstes als Arbeitgeber. „Starke Mitbestimmung verbessert die Arbeitsbedingungen und macht den Öffentlichen Dienst attraktiver für Fachkräfte,“ so Caspar.

Beteiligungsprozess und Dank an die Mitwirkenden

Timo Ahr würdigte den breiten Beteiligungsprozess bei der Gesetzesreform: „Unser Dank gilt den politisch Verantwortlichen, insbesondere Innenminister Reinhold Jost, der die Gewerkschaften und Personalvertretungen eng in den Prozess eingebunden hat. Diese Zusammenarbeit hat entscheidend dazu beigetragen, dass wir nun ein modernes und zukunftsorientiertes Gesetz haben.“

Mit dem neuen Saarländischen Personalvertretungsgesetz wird die Mitbestimmung im Öffentlichen Dienst erheblich gestärkt. Die Reform gilt als wichtiger Schritt, um den veränderten Anforderungen der Arbeitswelt gerecht zu werden und die Attraktivität des Öffentlichen Dienstes als Arbeitgeber weiter zu steigern.

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