Eltern, Lehrer und vor allem die Kinder, alle hatten sich so gefreut, dass die neuen Spielgeräte auf dem Schulhof der Grundschule in Lautzkirchen nun bald ihrer Zweckbestimmung übergeben werden können. Zur Erinnerung: Nach langjährigem Hin und Her zwischen Vertretern unterschiedlicher Interessen war es im letzten Jahr endlich gelungen einen Kompromiss zwischen den Wünschen der Schulgemeinschaft, neue Spielgeräte (das alte war baufällig und nicht mehr nutzbar geworden) auf dem Schulhof zu errichten und den Vorgaben aus der Nutzungsgenehmigung der Mehrzweckhalle, eine bestimmte Anzahl Parkplätze vorhalten zu müssen, und den feuerpolizeilichen und baulichen Gegebenheiten herzustellen. In Abstimmung zwischen Schulleitung, Elternvertretung, städtischer Bauabteilung und dem für die Schulen zuständigen Fachbereich Soziales wurde ein Gestaltungsplan erarbeitet, der all diesen Vorgaben und Gegebenheiten gerecht wurde. Der städtische Projektleiter hatte nach eigenen Aufzeichnungen diese Pläne auch mit der zuständigen Sachbearbeiterin der unteren Bauaufsicht abgestimmt, nach deren Rückmeldung war eine förmliche Baugenehmigung nicht notwendig, sondern es sollte ausreichen, die entsprechenden Pläne vorzulegen. Ende letzten Jahres waren dann die Spielgeräte montiert worden und im Laufe des Januars, nach Aushärten der Fundamente, sollte dann noch der Fallschutz eingebracht werden. Danach sollten die Spielgeräte endlich ihrer eigentlichen Bestimmung freigegeben werden. Anfang Januar flatterte dann der Stadt eine Verfügung der Unteren Bauaufsicht ins Haus. Der zufolge hatte ein Baukontrolleur der Unteren Bauaufsicht (UBA) des Saarpfalz-Kreises (leider sind inzwischen sowohl der städtische Projektleiter als auch die damalige Mitarbeiterin der UBA nicht mehr verfügbar) in Folge einer Beschwerde aus der Nachbarschaft eine Ortseinsicht vorgenommen und der Stadt mitgeteilt, dass „… für die durch die Errichtung der Klettergerüste entstandene Sport und/oder Spielfläche die Einreichung eines Bauantrages (Nutzungsänderung) im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren nach Paragraph 64 LBO mit den erforderlichen Bauvorlagen nach der Bauvorlagenverordnung vorzulegen“ ist. „Nicht nur für mich, sondern auch die die Betroffenen der Schulgemeinschaft und viele Menschen auch in der Öffentlichkeit ist diese „gut nachbarliche Intervention“ und ihre Folgen schwer zu verstehen. Wir haben natürlich sofort nach Eingang der Verfügung die für das Genehmigungsverfahren erforderlichen Unterlagen zusammengestellt und inzwischen den geforderten Bauantrag gestellt und hoffen nun natürlich im Interesse vor allem der Kinder der Grundschule auf eine baldige Genehmigung und anschließende Fertigstellung der Spielgeräte“, so der Zweite Beigeordnete Guido Freidinger in seiner Stellungnahme für die Stadt. (fb)