Anlieferung an Wertstoffhof und Kompostieranlage möglich
Mit dem Frühling beginnt alles wieder zu Grünen und zu Blühen. Die Natur erwacht, und neben den Blumen und Bäumen wachsen auch die Wiesen, Hecken und Sträucher. Damit hat die Ruhezeit des Winters für die Gartenbesitzer ihr Ende gefunden. Bis zum Spätherbst heißt es nun, den Rasen zu mähen und auch den sonstigen Bewuchs regelmäßig zu pflegen, damit man sich an seinem Garten erfreuen kann. Diese Freude wird mitunter zur Pflicht – beispielsweise dann, wenn die Hecke direkt an einen Gehweg grenzt und ein regelmäßiger Rückschnitt erforderlich ist, damit sie die Fußgänger nicht behindert.
Viele Lebacher Haushalte entsorgen ihren Grünschnitt in einen Komposter auf dem eigenen Grundstück. Im Vergleich zum Landesdurchschnitt ist die Eigenkompostierrate überdurchschnittlich hoch. Dennoch verbleibt für viele nur die Möglichkeit, den Grünschnitt zu entsorgen. Rund 125 Tonnen sind es jährlich, die von den Lebacher Haushalten extern entsorgt werden müssen.
In der Stadt Lebach gibt es dabei zwei Möglichkeiten: Zum einen kann man ihn zum Wertstoff- und Entsorgungshof im Gewerbepark (Hans-Schardt-Straße) bringen, sofern es sich dabei nicht um größere Mengen, also viele Kubikmeter, handelt. Er hat dienstags, mittwochs und donnerstags jeweils von 10:00 bis 17:00 Uhr geöffnet, zusätzlich samstags von 8:00 bis 15:30 Uhr.
Zum anderen betreibt ein privates Unternehmen im Auftrag der Stadt Lebach im Stadtteil Steinbach am ehemaligen Steinbruch auf Höchsten seit dem Jahr 1987 eine Kompostieranlage, wo kleine und auch größere Mengen Grünschnitt entsorgt werden können. Diese Einrichtung ist mittwochs von 8:00 bis 16:00 Uhr und samstags von 10:00 bis 16:00 Uhr geöffnet.
Zu zahlen sind derzeit hierfür:
Kleinstmengen bis 50 Liter: 1,00 €
PKW Kofferraum voll: 4,00 €
PKW Kombi Kofferraum voll: 6,00 €
PKW mit Anhänger pro m3: 7,00 €
Kleintransporter/Traktoren mit
Anhänger pro m3: 8,00 €
Durch eine gesetzliche Änderung darf die Stadt Lebach diese Regelung nur noch bis zum Ende des kommenden Jahres anbieten. Danach, also ab dem Jahr 2020, muss aller Grünschnitt zwingend den Anlagen des Entsorgungsverbandes Saar (EVS) angedient werden. Ob dies dann noch an den beiden genannten Stellen möglich sein wird, ist derzeit noch unklar.