Der Bergbau hat die Stadt Lebach über viele Jahre hinweg beschäftigt. Unter dem Stadtgebiet wurde in der Zeit von 1977 bis 2007 Steinkohle abgebaut. Dies hat an der Oberfläche nicht nur zu Senkungen mit teilweise erheblichen Schäden an Straßen und Gebäuden geführt, sondern war insbesondere in den Jahren 2001 bis 2008 von Erschütterungen begleitet, die in der Spitze Schwinggeschwindigkeiten von mehr als 70 mm/s erreichten. Nach dem schweren Erschütterungsereignis am 23.02.2008 wurde der Steinkohleabbau im Saarland beendet.
Nun hat das Bergbauunternehmen RAG beim Oberbergamt des Saarlandes den Antrag gestellt, das Grubenwasser in einem ersten Schritt bis auf Minus 320 Meter unter Normalnull ansteigen zu lassen. In einem zweiten Schritt soll es dann in die Saar eingeleitet werden. Hintergrund des Antrages sind die Kosten für das Abpumpen des Wassers aus den Stollen, die der Bergbaubetreiber mit rund 14 Millionen Euro jährlich beziffert. Diese so genannten „Ewigkeitskosten“ könnte er durch die geplanten Maßnahmen mehr als halbieren. Sowohl betroffene Bürgerinnen und Bürger als auch die betroffenen Kommunen hatten bis zum 15. Januar die Möglichkeit, Einwendungen gegen die Genehmigung dieses bergrechtlichen Planfeststellungsverfahrens vorzubringen. Neben rund 30 anderen saarländischen Kommunen hat auch die Stadt Lebach von diesem Recht Gebrauch gemacht. Unterstützt wird sie dabei vom Lebacher Rechtsanwalt Dr. Rolf Friedrichs, der die Stadt schon in Vergangenheit bestens vertreten hatte. Unter anderem konnte man gemeinsam einen kurzzeitigen Abbaustopp vor Gericht sowie Entschädigungszahlungen für die erlittenen bergbaubedingten Erschütterungen erwirken – beides einmalige Vorgänge in der deutschen Rechtsgeschichte.
Begründet werden die Lebacher Einwendungen mit mehreren Argumenten, die einer Genehmigung der RAG-Planungen durch das Oberbergamt entgegen stehen: Das Ansteigenlassen des Wasserpegels würde unweigerlich zu Erdbewegungen führen, so verschiedene Gutachter. Hebungen von mehr als 10 Zentimetern würden neuerliche Schäden verursachen, und auch Erschütterungen von bis zu 22,5 mm/s seien wieder möglich, so die Experten. Einer von ihnen geht sogar davon aus, dass es durch den Grubenwasseranstieg zu mehr Erschütterungsereignissen kommen könnte als während des Abbaus, allerdings in geringerer Stärke. Auch die Gefahr von Tagesbrüchen an alten Grabungsstellen aus dem 19. Jahrhundert könne auftreten, ebenso Vernässungen.
Als wichtigstes Argument gegen das Ansteigenlassen des Grubenwassers wertet die Stadt Lebach jedoch die Gefahr der Verunreinigung des Grund- und damit des Trinkwassers durch die Vermischung von kontaminiertem Wasser aus den Stollen. Keiner der Gutachter habe diese Gefahr wissenschaftlich ausschließen können, und alleine schon deswegen verbiete sich die Genehmigung der RAG-Pläne.