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Lebensmittelkontrolleure nehmen Zimtplätzchen unter die Lupe

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Nur in einer Probe zu viel Cumarin

Der verführerische Duft nach Zimt zieht wieder durch die Straßen und macht Lust auf Weihnachten.

Damit die Verbraucherinnen und Verbraucher ihre Zimtwaffeln und -plätzchen gefahrlos genießen können, waren wie immer zur Vorweihnachtszeit die Lebensmittelkontrolleure des Landesamtes für Verbraucherschutz (LAV) unterwegs, um das Weihnachtsgebäck unter die Lupe zu nehmen. Die Zimtplätzchen werden vor allem auf ihren Gehalt an Cumarin untersucht, das in hohen Dosen gesundheitsschädlich sein kann.

Ergebnis der Kontrollen: 45 Proben wurden insgesamt untersucht. Die Backwaren stammten aus handwerklicher Herstellung saarländischer Betriebe und dem Handel. Der Cumarin-Grenzwert von 50 mg/kg war bei einer Probe überschritten. Das beanstandete Gebäck wurde aus dem Verkehr gezogen. In den Verkaufsräumen eines betroffenen Betriebes muss im Anschluss ein Aushang die Kunden über den zu hohen Cumarin-Gehalt informieren, damit bereits verkaufte Plätzchen möglichst nicht verzehrt werden. 

„Nur eine Grenzwertüberschreitung bei Cumarin in diesem Jahr. Das lässt darauf hoffen, dass die Bäckereien inzwischen beim Würzen mit Zimt vorsichtiger sind. Für uns ist das aber kein Grund, die Kontrollen einzustellen. Sie sind nach wie vor unverzichtbar. Die Verbraucherinnen und Verbraucher müssen darauf vertrauen können, dass von Lebensmitteln keine Gefahr ausgeht.“

Verbraucherschutzminister Reinhold Jost.

Bei den Kontrollen im Vorjahr war in drei von insgesamt 39 Proben zu viel Cumarin festgestellt worden.

10 der untersuchten Plätzchen-Proben wurden darüber hinaus wegen Kennzeichnungsmängel beanstandet. Darunter fallen Mängel bei der Nährwert- und Allergenkennzeichnung, fehlerhafte Angaben des Mindesthaltbarkeitsdatums oder nichterfüllte rechtliche Vorgaben beim Zutatenverzeichnis.

Auch wenn in diesem Jahr nicht alle Weihnachtsmärkte im Saarland stattfinden konnten, haben die Kontrolleurinnen und Kontrolleure erneut das beliebteste Markt-Getränk, den Glühwein, genauer unter die Lupe genommen. Bisher wurden 10 Proben Glühwein und Glühwein ähnliche Heißgetränke untersucht. Die Proben stammten alle aus dem Ausschank.

Glühwein ist per Verordnung ein aromatisiertes, weinhaltiges Getränk, das ausschließlich aus Rotwein oder Weißwein gewonnen wird, hauptsächlich mit Zimt und/oder Gewürznelken gewürzt und bei dem der vorhandene Alkoholgehalt mindestens 7 % Volumen beträgt. Der Zusatz von Wasser ist untersagt.

Von den 10 Proben wurden 5 Proben beanstandet:  Bei einer Probe war der Alkoholgehalt zu niedrig. Der Wein war offenbar zu lange erhitzt bzw. zu stark verdünnt worden. Bei weiteren vier Proben wurde die fehlende Allergenkennzeichnung für den Zusatzstoff „Schwefeldioxid“ moniert.

Hintergrund Cumarin:

Cumarin, ein Bestandteil von Zimt, kann in höheren Mengen Kopfschmerzen auslösen und sogar die Leber schädigen. Erst bei einer deutlichen Überschreitung des EU-Grenzwertes von 50 mg/kg ist jedoch eine Gesundheitsgefährdung zu befürchten. Wenn der EU-Grenzwert eingehalten wird, ist bei üblichen täglichen Verzehrsmengen (bis ca. 30 g Zimtsterne und 100 g Lebkuchen) auch bei Kindern keine Gefahr zu befürchten. Bei Zimt unterscheidet man zwischen Cassia-Zimt, der einen hohen Cumaringehalt (bis 6000 mg/kg) aufweist und Ceylon-Zimt, der nur geringe Mengen an Cumarin enthält. Da Cassia-Zimt billiger ist, wird meist dieser zur Herstellung von zimthaltigen Backwaren verwendet.

Minister Jost rät den Verbraucherinnen und Verbrauchern, beim Backen Ceylon-Zimt zu verwenden. „Bei Ware, die unter der alleinigen Bezeichnung „Zimt“ angeboten wird, handelt es sich in der Regel um Cassia-Zimt. Dieser sollte nur sparsam verwendet werden.“

Quelle: Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz

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