Für die geplante Lichterfahrt durch das Köllertal gibt es offensichtlich noch Hoffnung, wie uns Presssprecher Lars Weber vom Regionalverband Saarbrücken mitteilte: „Der Regionalverband hat bezüglich der Lichterfahrt Köllertal noch gar keine Ablehnung erteilt. Es wurde bisher lediglich per E-Mail kommuniziert, dass das Ausmaß der Strecke (45 km) nicht genehmigt werden kann und eine kürzere Strecke gewählt werden muss, die dann auch abgesperrt werden kann. Hierzu findet bereits morgen ein Gespräch mit allen beteiligten Behörden sowie dem Veranstalter statt. Erst wenn kein genehmigungsfähiger Kompromiss gefunden werden kann, würde der Regionalverband einen Ablehnungsbescheid erstellen. Gegen diesen könnte dann der Veranstalter in Widerspruch gehen und das Verwaltungsgericht würde darüber zu entscheiden haben.“
Dass es im Landkreis St. Wendel eine positive Bescheidung für die Antragsteller einer Lichterfahrt gab, liege an der unterschiedlichen Rechtsauffassung der Kreise: „St. Wendel hat – so wie wir letztes Jahr auch – das ganze als Zusammenkunft nach dem Versammlungsgesetz behandelt. Wenn man sich anschaut, wie die Lichterfahrt abläuft, sind wir aber zu dem Schluss gekommen, dass dies keine „Demo“ für oder gegen irgendwas ist, sondern eine reine Veranstaltung. Als solche muss sie dann nach der Straßenverkehrsordnung betrachtet werden.“ Und damit sind andere Rechtsfolgen bzw. Auflagen zu erfüllen.