Die Wahl der Landtagsabgeordneten Ruth Meyer zur Direktorin der Landesmedienanstalt hat ein Nachspiel. Der bei der Wahl unterlegene stellvertretende Direktor, Dr. Jörg Ukrow, hat lt. Saarbrücker Zeitung die Überprüfung dieser Wahl vor dem Verwaltungsgericht angekündigt. Ukrow, der als ausgewiesener Medienrechtsexperte gilt, hatte bei der Wahl ohne Unterstützung seiner Partei, der SPD, immerhin neun Stimmen erhalten.
Auch von den saarländischen Medien war die Rechtmäßigkeit der Wahl bereits im Vorfeld in Frage gestellt worden. So hatte Ministerpräsident Hans bereits vor der Ausschreibung der Stelle verkündet, dass Ruth Meyer diesen Posten erhalten werde, was das verwaltungsrechtlich vorgesehene Besetzungsverfahren ad absurdum führte. Darüber hinaus bestimmte die große Koalition aus CDU und SPD die Amtszeit von Ruth Meyer auf sieben Jahre. Ein klarer Rechtsverstoß, denn lt. saarländischem Mediengesetz hätte sie nur für drei Jahre gewählt werden dürfen, der restlichen Amtszeit, für die ihr Vorgänger Uwe Conradt ernannt worden war.
Der ehemalige Justitiar des Saarländischen Rundfunks und Professor für Medienrecht in Mainz, Dieter Dörr, hatte im Vorfeld der Wahl deutlich auf die widerrechtlichen Vorgänge hingewiesen.