Am vergangenen Freitag hatte der Sozialverband VdK zum Neujahrsempfang eingeladen. Viele Mitglieder und Ehrenamtler stammen aus den Reihen der SPD. Natürlich war an diesem Morgen auch die Wahl von Ruth Meyer zur Direktorin der Landesmedienanstalt ein Thema. Der Tenor: Man schäme sich für die SPD, die ihrem eigenen Mann, über dessen Qualifikation es keine Zweifel gebe, in den Rücken gefallen sei. Es rumort bei den Sozialdemokraten, denn viele nehmen an, dass mit der Unterstützung Meyers ein Deal einhergegangen ist, der den Roten die notwendigen CDU Stimmen sichern soll, wenn es etwa um die Position des bald neu zu besetzenden Intendanten gehen wird.
Diese frustrierten SPD-ler werden nun sicherlich mit Befriedigung wahrgenommen haben, dass Dr. Jörg Ukrow Klage einreichen wird. Auch aus Sicht anderer Parteien ist die Wahl anfechtbar, wie Dennis Lander von der Partei DIE LINKE uns heute nachmittag schriftlich mitteilte: „Die Linksfraktion hat von Anfang an vor den erheblichen rechtlichen Bedenken gewarnt, eine Gesetzesänderungen vorgeschlagen, um die Besetzung transparenter und unabhängiger von Parteizugehörigkeit zu machen und auch eine Verschiebung der Wahl beantragt. Aber CDU und SPD mussten ja stur durchziehen. Das kann sich nun rächen. Natürlich muss man abwarten, wie die Angelegenheit rechtlich entschieden wird, aber das ganze Besetzungsverfahren und der sich nun abzeichnende Rechtsstreit haben das Amt der Direktorin der Landesmedienanstalt schwer beschädigt und tragen zur Politikverdrossenheit bei.“
Oliver Luksic, der FDP-Landesvorsitzende, erklärte heute morgen: „Die Klage Ukrows ist folgerichtig. Wir haben bereits bei der Nominierung Meyers darauf aufmerksam gemacht, dass das gewählte Prozedere eine Konkurrentenklage zur Folge haben könnte. Renommierte Medienrechtler wie Prof. Dörr haben dies vor der Wahl Meyers mehrfach bekräftigt. Dennoch hat der Landtag unbeirrt die Wahl durchgezogen und droht nun, damit in Schwierigkeiten zu geraten. Landesregierung und Landtag müssen nun sehen, wie sie diese Situation nun meistern. Zudem muss schnellstens ein Verfahren gefunden werden, um kommende Wahlen transparenter und rechtssicher zu machen, etwa indem man den Direktorenposten künftig durch den Landesmedienrat wählen lässt“.
Diese Ansicht teilt auch die Vorsitzende des Saarländischen Journalistenverbandes, Ulli Wagner. Aus den Reihen der Medien hatte es aufgrund der gewählten Vorgehensweise harte Kritik an der Landesregierung gegeben. In einer Stellungnahme gegenüber saarnews schrieb Wagner: „Ich bin keine Juristin, aber auch ich halte die Argumentation von Prof. Dörr für schlüssig, dass es gegen das Staatsferne‐Gebot verstößt, wenn ein medien‐ und rundfunkpolitisch entscheidender Posten vom Landtag besetzt wird. Ich kann auch nicht erkennen, weshalb nicht der Landesmedienrat – etwa in Analogie zum Rundfunkrat – die Direktorin/den Direktor wählen sollte, das Gremium ist seit der letzten Änderung des LMG so breit aufgestellt, dass man durchaus von einem guten gesellschaftlichen Querschnitt sprechen kann.“
Die Vorsitzende des Journalistenverbandes bringt auch Verständnis für den Kläger auf: „Ich kann auch sehr gut nachvollziehen, dass Prof. Dörr und der unterlegene Bewerber Dr. Ukrow darüber hinaus Zweifel daran hegen, dass dieses Verfahren den Kriterien der Besten‐Auswahl entspricht, denn der Name Ruth Meyer wurde bereits verkündet, als es noch strittig war, ob es überhaupt eine Ausschreibung geben wird.“
Die Konsequenzen scheinen allen Befragten klar zu sein: „Leider hat dies alles dazu beigetragen, Politikverdrossenheit zu erhöhen.“ Deshalb empfiehlt Ulli Wagner:
„Aus all diesen Gründen empfiehlt der SJV, bei der nächsten Änderung des Landesmediengesetzes sowohl die Ausschreibungspflicht zu verankern als auch die Wahl der LMS‐Direktorin / des LMS‐Direktors durch den Landesmedienrat.“
Die Redaktion hat weitere Stellungnahmen von anderen Parteien erbeten und wird an diesem Thema dran bleiben.