Losheim am See – Die Gemeinde Losheim am See setzt ein weiteres Zeichen für ihre Familienfreundlichkeit: Ab sofort erhalten Eltern neugeborener Kinder ein Begrüßungsgeschenk in Form eines Willkommensgutscheins. Der Gemeinderat hat auf Betreiben der Fraktionen von CDU, SPD und GALL eine entsprechende Richtlinie zur Begrüßung von Neugeborenen beschlossen.
„Wenn in Losheim am See ein neugeborenes Kind angemeldet wird, erhalten die Eltern laut der neuen Richtlinie zur Gewährung eines Willkommensgutscheins für Neugeborene ab sofort ein kleines Begrüßungsgeschenk“, heißt es in der Mitteilung der Gemeinde. Mit dieser Geste möchte Losheim am See die Ankunft neuer Bürgerinnen und Bürger offiziell würdigen und die Eltern mit einem kleinen Startgutschein unterstützen. Gleichzeitig wird damit der Titel „Familienfreundliche Kommune“ unterstrichen und ein aktiver Beitrag zur Förderung von Familien geleistet.
Der Willkommensgutschein ist unabhängig von den Leistungen der bereits bestehenden Losheimer Familienkarte, die einkommensschwächere Familien unterstützt. Jährlich werden in der Seegemeinde etwa 130 bis 150 Neugeborene registriert, deren Eltern sich nun über die neue freiwillige Leistung freuen können.
„Losheim am See ist eine sehr beliebte Wohngemeinde für Familien. Deshalb war es uns wichtig, ein offizielles Zeichen der Wertschätzung zu setzen und insbesondere jungen Familien in den stressigen Anfangsmonaten nach der Geburt eines Kindes mit einer freundlichen Geste entgegenzukommen“, erklärt der 2. Beigeordnete, Björn Kondak, in Vertretung des Losheimer Bürgermeisters. „Die Eltern jedes Neugeborenen in der Gemeinde Losheim am See erhalten einen 50-Euro-Gutschein, der bei Mitgliedsunternehmen der Vereinigung Losheimer Unternehmen V.L.U. eingelöst werden kann. So wird nebenbei auch die örtliche Geschäftswelt gefördert und das von uns eingesetzte Geld kommt der hiesigen Wirtschaft zugute“, so Kondak weiter.
Die Gemeindeverwaltung stellt die Willkommensgutscheine rückwirkend zum 1. Januar 2025 aus. Der Versand an die frischgebackenen Eltern erfolgt zweimal jährlich. Eine Antragstellung ist nicht erforderlich.