… statt einseitiger Normierung des Zwei-Eltern-Prinzips zu Gunsten lesbischer Paare!
Bei der geplanten Reform des Abstammungsrechts will Bundesjustizministerin Christine Lambrecht eine „Mit-Mutterschaft“ für lesbische Paare einführen. Neben der Geburtsmutter kann damit eine weitere Frau Mutter sein, ohne das Kind zu adoptieren wie es bisher noch mittels einer Stiefkindadoption vorgenommenen werden muss. Damit hält das Bundesjustizministerium weiterhin am sogenannten Zwei-Eltern-Prinzip fest. Aus Sicht des Bundesverbands Lesben und Schwule in der Union (LSU) führt dies jedoch zu dem Widerspruch dass der biologische Vater bei einer gewollten Mitwirkung im Rahmen der Elternschaft in bestimmten Konstellationen rechtlich außen vor bleiben kann.
Alexander Vogt, Bundesvorsitzender der LSU und dessen Stellvertreterin Charline Köhler erklären: „Aufgabe des Familienrechts ist es eigentlich die rechtlichen Beziehungen innerhalb des Kerns unserer Gesellschaft – der Familie – zu ordnen. Auch damit im Streitfall Lösungen gefunden werden können. Die geplante Regelung der Bundesjustizministerin ist unausgegoren und wird dem was Regenbogenfamilien ausmacht nicht vollends gerecht.“ Beide betonen, dass die Benachteiligung lesbischer Mütter behoben werden muss, auch weil die Adoptionsverfahren für die jungen Familien oft eine große zusätzliche und unnötige Belastung bedeuten. Dies dürfe aber nicht zu einer unverhältnismäßigen Benachteiligung der Väter führen. „Im Familienrecht dürfen Mütter in Regenbogenfamilien nicht als einzig unabdingbar und Väter als quasi verzichtbar zementiert werden.
Ein modernes Familien- und Abstammungsrecht muss auch für Väter eine rechtliche Beteiligung an der Elternschaft ermöglichen, zum Beispiel wenn sich Paare mit anderen Paaren oder Einzelpersonen zusammentun und es um die Verwirklichung eines von beiden Paaren gemeinsam gehegten Kinderwunschs geht. Anders verhält es sich, wenn lesbische Paare eine professionelle Samenspende in Betracht ziehen, bei der der Spender seine Rechte abtritt. Denn dann ist er damit einverstanden, dass er kein Teil der Erziehung ist und auch keine weiteren Rechte hat. Für Regenbogenfamilien, bei denen Paare zusammen ein Kind erziehen, muss es am Ende jedenfalls um eine gleichberechtigte Beziehung zum Kind gehen und vor allem auch um eine gleichberechtigte Beziehung des Kindes zu seinen Eltern. Das sehen wir als Teil einer Regenbogenfamilienpolitik der Mitte, die wir als LSU vertreten. Der vorliegende Reformentwurf von Bundesjustizministerin Lambrecht ist daher aus unserer Sicht unzureichend. Vor allem mit Blick darauf, um welche Regenbogenfamilienkonstellation bzw. Familienmodell es geht, muss ein praktikabler Rechtsrahmen ausgestaltet werden.“