StartThemenLSU irritiert öffentliches Desinteresse bei Homosexuellenfeindlichkeit

LSU irritiert öffentliches Desinteresse bei Homosexuellenfeindlichkeit

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Zwei schwule Männer sind Anfang Oktober in Dresden von einem Mann mit Messern angegriffen worden. Der 55-jährige Thomas L. wurde tödlich verletzt und starb im Krankenhaus, sein Partner überlebte. Die beiden Männer sollen sich kurz vor dem Angriff umarmt haben. Nach diesem tödlichen Messerangriff stand zunächst die Suche nach einem Motiv im Zentrum der Ermittlungen. Vor allem queere (Online-) Medien haben früh das Tatmotiv der Homosexuellenfeindlichkeit als einen möglichen Hintergrund identifiziert. Auch der SPIEGEL berichtete über die Prüfung der Ermittler zu diesem Tatmotiv und hat deutlich gemacht, das der mutmaßliche Täter die beiden Männer möglicherweise angriff, weil er sie als Paar wahrgenommen hatte. Der mutmaßliche Täter Abdullah al-H. H. wurde erst fünf Tage zuvor aus einem Gefängnis entlassen und stand eigentlich unter polizeilicher Beobachtung. In der öffentlichen Berichterstattung war jedoch nach der Tat über mehrere Wochen hinweg von einem islamistischen Attentat auf Touristen die Rede. Schwulenhass als mögliches Tatmotiv haben die Ermittlungsbehörden nicht bewusst in den Blick genommen und damit argumentiert, man äußere sich nicht zur sexuellen Orientierung von Tatopfern. 

Der Bundesverband Lesben und Schwule in der Union (LSU) hat in der Folge eine in dieser Richtung gezieltere Aufklärung gefordert. Bis heute ist dieses Tatmotiv von den Behörden nicht bestätigt. Die LSU zeigt sich nun stark irritiert über das kaum wahrnehmbare Interesse von Politik und Gesellschaft bei LSBTI-bezogener Hasskriminalität. Alexander Vogt, Bundesvorsitzender der LSU und seine aus Thüringen stammende Stellvertreterin Charline Köhler machen deutlich „Ein größerer gesellschaftlicher Aufschrei ist ausgeblieben und auch aus der Politik hat man keine weit hörbaren Stimmen zu diesem Fall vernommen. Der Punkt an der Sache, den wir als LSU beklagen ist, dass auch generell nach wie vor eine gewisse gesellschaftliche Ignoranz vorhanden ist, wenn es um LSBTI-bezogene Hassgewalt geht. Ein deutlicheres Nein zu Hassgewalt wäre für viele Schwule und Lesben weniger schmerzhaft, als ein Verschweigen und Bagatellisieren durch Justiz und Sicherheitsbehörden und eine wenig wahrnehmbare öffentliche Berichterstattung. Homo- und Transfeindliche Motive werden von den öffentlichen Instanzen viel zu selten erkannt, was dazu führt, dass solche Gewalttaten nicht als gesellschaftliches Problem definiert werden. Das ist aber essentiell, wenn es gesellschaftliche Fortschritte geben soll. Zudem müssen wir leider feststellen dass LSBTI-Personen,  vielleicht auch unbewusst, immer noch als anders, ihre Probleme ein Stück weit nebensächlicher oder als weniger wichtig empfunden werden. Zumindest hinterlässt der Umgang, wie im Fall Dresden, bei Vielen den Eindruck, dass LSBTI-bezogener Hassgewalt nicht ernst genug nachgegangen wird. Das schwächt zudem das Vertrauen der Menschen in alle damit befassten Akteure und staatlichen Instanzen.“ Ein Punkt, den Thomas W. Schmitt, Bundespressesprecher der LSU in Bezug auf die öffentliche Kommunikation in den Medien anspricht ist die „Überwindung einer fast schon ritualisierten Zurückhaltung in der öffentlichen Berichterstattung, wenn es um LGBTI-bezogene Hassgewalt geht.“

Vogt, Köhler und Schmitt sind sich einig: „Wenn ein mögliches islamistisches Tatmotiv genannt wird und damit islamistische Gewalt als gesellschaftliches Problem wahrgenommen werden kann, muss auch das Schweigen über homofeindliche Gewalt in Deutschland aufhören. Denn: Damit verzerrt sich nicht nur die Beurteilung der Tat, sondern es verzerren sich auch die daraus folgenden Konsequenzen. Philipp Pohlmann, neben Köhler ebenfalls stellv. Bundesvorsitzender ergänzt abschließend: „Insgesamt wird hier nochmal deutlich wie wichtig die seit Jahren von uns geforderte Ergänzung des Artikels 3 Absatz 3 Grundgesetz um das Merkmal der sexuellen Identität ist.Ein ausdrücklicher Verfassungswortlaut würde zu einer stärkeren Absicherung der Rechtsstellung von LSBTI-Personen führen, wäre dem Wechselspiel politischer wie gesellschaftlicher Strömungen entzogen und könnte eine ganz andere gesellschaftliche Signalwirkung entfalten. Denn Grundgesetz und die mit seinen Normen transportierten Werte haben für viele Menschen letztlich orientierungsgebenden Charakter.“

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