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LSU will Trans*Gesundheitsversorgung stärken

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Für jede Trans*Person die eine Kostenübernahme von geschlechtsangleichenden Maßnahmen bei gesetzlichen Krankenkassen beantragen möchte, spielt die Begutachtungsanleitung (BGA) zu Transgeschlechtlichkeit des MDS (Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen) eine tragende Rolle. Die Anleitung regelt, wann und unter welchen Voraussetzungen Kosten durch gesetzliche Krankenkassen übernommen werden und welche Nachweise dafür eingereicht werden müssen. Ende November veröffentlichte der MDS eine neue Begutachtungsanleitung, welche die seit 2009 bestehende ablöst, da diese zu zahlreichen Rechtsstreitigkeiten vor den Instanzen der Sozialgerichte führte und für Trans*Personen mit Barrieren im Zugang zu geschlechtsangleichenden Maßnahmen wie auch generell in der Trans*Gesundheitsversorgung verbunden war. 

Alexander Vogt, Bundesvorsitzender der LSU sieht aber auch mit der neuen Anleitung weiterhin Probleme: „Mit der Prämisse des MDS die sozialmedizinische Begutachtung einheitlich zu gestalten und zugleich der wissenschaftlichen Evidenzlage und den Besonderheiten des Einzelfalls Rechnung zu tragen, wird der Rahmen wann eine Kostenübernahme bewilligt wird nach wie vor sehr eng gesteckt. Die neuen Begutachtungskriterien ändern daran kaum etwas und dürften in der Praxis weiterhin eine große Belastung für die Betroffenen darstellen. Zumal wir als LSU das Gutachterverfahren generell abschaffen wollen, stellt es doch den verzweifelten Versuch dar, etwas zu objektivieren, was nicht objektivierbar ist.“ Hinsichtlich der Kriterien und Maßstäbe, die der MDS für die sozialmedizinische Begutachtung von Anträgen zu geschlechtsangleichenden Maßnahmen anwendet, verweist der MDS in seiner neuen Begutachtungsanleitung unter anderem auf den engen Rahmen, der durch die Vorgaben des SGB V und durch die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts gesetzt sei. Als maßgeblich nennt er dabei die valide Diagnosestellung gemäß ICD 10, ein krankheitswertiger Leidensdruck der bzw. des Versicherten und die Feststellung dass der Leidensruck nicht durch psychiatrische und psychotherapeutische Mittel ausreichend gemindert werden konnte. 

Vogt erklärt weiterhin: „Als LSU werden wir uns dafür einzusetzen, dass Trans*Personen individuelle, geschlechtsangleichende Behandlungswege offenstehen. Behandelnden Ärzten und Ärztinnen muss der Weg zur Gestaltung individueller, eigenverantwortlicher Behandlungswege durch entsprechende Leitlinien ermöglicht werden. Grundsätzlich müssen wir den einzelnen Menschen und seine Würde als normativen Punkt sehen, aus dem sich dann alle anderen Prinzipien ableiten.“ Mit Blick auf die generelle Gesundheitsversorgung und -Fürsorge von Trans*Personen will sich die LSU auf politischer Ebene verstärkt dafür einzusetzen, dass strukturelle, organisatorische und regionale Zugangsbarrieren auf der Ebene des Versorgungssystems abgebaut werden. Dabei könnte zum Beispiel das vom Innovationsausschuss des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) betreute und geförderte E-Health-Projekt „i2transhealth“ als internetbasierte Gesundheitsförderung auf alle Regionen in Deutschland ausgeweitet werden. Derzeit ist dieses Projekt noch auf die Region Norddeutschlands begrenzt. „Unser Ziel ist die Gewährleistung einer flächendeckenden Gesundheitsversorgung von Trans*Personen und der Abbau bestehender Benachteiligungen im Gesundheitssystem. Das werden wir auch im Bundestagswahljahr 2021 nochmal als Schwerpunkt deutlich machen“, betont Vogt abschließend.

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