Acht Durchsuchungsbeschlüsse des Ermittlungsrichters am Amtsgericht Saarbrücken werden heute vollstreckt. Dabei wurden „schriftliche Unterlagen und Daten und Datenträger“ sichergestellt, wie die Staatsanwaltschaft auf Anfrage von saarnews mitteilte.
Worum geht es?
Es bestehe ein „Anfangsverdacht der wettbewerbsbeschränkenden Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB) und der Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB)“ gegen den GIU-Geschäftsführer Welker und den Geschäftsführer eines im Saarland ansässigen Bauunternehmens, Herrn Gihl.
Im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens in Bezug auf das Bauprojekt „Verkehrs- und Außenanlagen beim Ludwigspark“ soll Welker den beschuldigten Bauunternehmer über die Angebote der Konkurrenz und darüber informiert haben soll, dass dieser den Auftrag mit der Angebotssumme so nicht erhalten werde, woraufhin der Beschuldigte Gihl seinen Angebotspreis vor Abgabe seines Angebotes noch angepasst haben soll, um den Zuschlag daraufhin als bestbietende Firma zu erhalten.
Darüber hinaus soll der Giu-Geschäftsführer den Bauunternehmer aufgefordert haben, sich um den TÜV seines Sportwagens zu kümmern. Die Staatsanwaltschaft schreibt: „Von der Bezahlung der TÜV-Kosten durch den Beschuldigten G. ist auszugehen.“ Und ergänzt: „Der Verdacht auf Preisabsprachen erstreckt sich auf das gesamte Projekt Ludwigspark, insbesondere aber auf die Teilprojekte/Teilgewerke der Abrissarbeiten, Versorgungsgebäude II, Rasenplatz, Rasenheizung, Verkehrs- und Außenanlage.“
Sie weist ausdrücklich darauf hin, dass bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung gilt.
Quelle: Staatsanwaltschaft Saarbrücken