Endlich wieder ein Mondscheinmarkt
Im vergangenen März konnte der erste im laufenden Jahr geplante Mondscheinmarkt coronabedingt leider nicht stattfinden. Am kommenden 9. Oktober wird er nun aber nachgeholt. „Gerade jetzt ist es wichtig, mit einem gesunden Maß an Einfühlungsvermögen abzuwägen welche Veranstaltungen ohne besondere Ansteckungsrisiken machbar sind“, so Bürgermeister Bernd Hertzler. Schließlich wolle man den Bürgerinnen und Bürgern, ebenso wie den Händlern, im Hinblick auf Veranstaltungen nach Möglichkeit entgegen kommen, wo es nur geht.
Bei diesem besonderen Markt in den Abendstunden im Flair des barocken Paradeplatzes warten auch diesmal verschiedene Markthändler aus dem Saarland, aus Rheinland-Pfalz und Frankreich mit besonderen kulinarischen Angeboten auf. Der Mondscheinmarkt bietet damit, genau wie der donnerstags stattfindende Wochenmarkt, eine bewährte Möglichkeit sich außerhalb geschlossenen Räumen mit Lebensmitteln zu versorgen und so der Enge gegebenenfalls schlecht belüfteter Großmärkte zu entgehen. Eine Mund-Nasen-Schutzmaske ist allerdings auch beim Besuch des Mondscheinmarktes, der erwartungsgemäß eine höhere zeitgleiche Besucherzahl hat als der Wochenmarkt, obligatorisch und Pflicht, ebenso wie der gebührende Mindestabstand zu anderen Marktbesuchern und Händlern. Wer sich trotz dieses kleinen Mankos auf den Markt begibt, der wird von 17 bis 21 Uhr wieder mit köstlichen Angeboten zum Probieren und Kaufen belohnt. Im Angebot sind Obst aus der Pfalz, edle Ölen, mexikanische und griechische Spezialitäten wie Gemüse, Joghurt und Oliven, Bergkäse, Schwarzwälder Schinken, Honig, Wein und selbstgebrautes Bier, Latwerge-Marmelade, handgemachte Seifen, Mineralien, Schmuck, Räucherwerk, Selbstgenähtes und mehr. Mit selbst kreierten Getränken verwöhnt beim Verweilen vor Ort wieder der Blickweiler Karnevalsverein. Die Markthändler sowie die Stadt Blieskastel freuen sich auf zahlreiche Besucher. Bitte beim Besuch des Marktes unbedingt an die vorangehend erwähnten aktuell geltenden Hygienevorschriften achten, die Stadtverwaltung behält sich vor ggf. stichprobenartige Kontrollen durch das Ordnungsamt durchzuführen. (ub)