Die Auswirkungen des Klimawandels haben sich nach den Dürren der letzten Jahre in diesem Jahr durch Unwetter, Dauerregen und Starkregen gezeigt, wobei das Saarland besonders stark betroffen war. Um unsere Kommunen widerstandsfähiger gegen Überschwemmungen zu machen, müssen politische Maßnahmen ergriffen werden. In der Sommerreihe 2024 werden Vorschläge unterbreitet, um künftig besseren Schutz vor Überflutungen zu gewährleisten.
Teil 4: Anpassung des Landesentwicklungsplans
Bei der Vorstellung des Entwurfs zum Landesentwicklungsplan 2030 gab es im vergangenen Jahr viel Kritik, insbesondere von Bündnis 90/Die Grünen. Angesichts der Hochwasserereignisse im Frühjahr forderten der Landesvorsitzende Volker Morbe und der politische Geschäftsführer Hanko Zachow im Mai 2024 eine zügige Überarbeitung des Landesentwicklungsplans und der Landesbauordnung.
Volker Morbe betonte die Notwendigkeit, die Planungsgrundlagen anzupassen: „Um unsere Kommunen resilienter gegen Hochwasserereignisse zu machen, müssen Landesentwicklungsplan und Landesbauordnung entsprechend überarbeitet werden.“ Besonders kritisch sieht Morbe die geplante Neuinanspruchnahme von Flächen im LEP-Entwurf, die nach wie vor zu hoch sei. Es sei nicht mehr vertretbar, große Flächen für Straßenneubauten und Parkplätze zu opfern. Stattdessen müsse die Erschließung von Industrie- und Gewerbegebieten auf der grünen Wiese zugunsten der Brownfield-Entwicklung deutlich reduziert werden. In Gewerbegebieten sollten Nachverdichtung und Flächeneffizienz in den Vordergrund rücken. Ziel sei es, die Flächenversiegelung bis 2050 schrittweise auf Netto-Null zu senken.
Zu den seit Jahren umstrittenen Straßenbauprojekten, deren Streichung die Saar-Grünen fordern, gehören unter anderem die Nordsaarlandstraße und Bauvorhaben im Saarbrücker Stadtwald sowie die Verlegung der B 269 Richtung Primsweiler. Bereits im September 2023 hatten die Saar-Grünen die massive Erweiterung von Industrie- und Gewerbeflächen rund um Saarlouis kritisiert.
Hanko Zachow ergänzte, dass der im letzten Jahr vorgelegte LEP-Entwurf zahlreiche Flächen aufgrund zu erwartender Hochwasserklagen von der weiteren baulichen Entwicklung ausgenommen habe. Dies zeige die Dringlichkeit, den Entwurf in einen gültigen Landesentwicklungsplan zu überführen. Besonders in der vom Pfingst-Hochwasser stark betroffenen Stadt Lebach sei dies deutlich geworden, wo ein Ersatzneubau eines überfluteten Gebäudes im Überschwemmungsgebiet geplant werde.
Zachow forderte zudem, dass eine Bebauung in hochwassergefährdeten Gebieten, wenn überhaupt, nur als Ausnahme erfolgen und einer restriktiven Abwägung unterliegen solle. Für solche Fälle müsse die Landesbauordnung verbindlich eine hochwasserangepasste Bauweise vorschreiben.
Die Saar-Grünen lehnen auch die im LEP-Entwurf vorgesehene Umwandlung von Grünland in Ackerland innerhalb potenzieller Überschwemmungsflächen ab, da dies wichtige CO2-Speicher zerstöre und das Abschwemmungsrisiko erhöhe. Stattdessen solle die Landesregierung neben „Überschwemmungsgebieten“ und „Hochwasserrisikogebieten“ auch „Hochwasserentstehungsgebiete“ unter besonderen Schutz stellen, wie im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) seit 2018 vorgesehen. Diese Gebiete zeichnen sich durch starke oberirdische Abflüsse bei Starkniederschlägen oder Schneeschmelze aus und erhöhen die Hochwassergefahr an Gewässern. Ziel müsse es sein, das Wasserversickerungs- und Wasserrückhaltevermögen der Böden zu erhalten oder zu verbessern, etwa durch Entsiegelung, Dauergrünlandnutzung oder nachhaltige Aufforstung.
Der damit verbundene dezentrale Hochwasserschutz in der Fläche solle als Ergänzung und nicht als Alternative zum technischen und flächenbezogenen Hochwasserschutz verstanden werden.