Mitgliedsbeiträge sollen bei der Steuererklärung geltend gemacht werden können
Die Jahre 2020 und 2021 setzen der Vereinslandschaft im Saarland in erheblichem Maße zu. Durch den Ausfall von Training, Proben und Veranstaltungen sinken bei einigen Vereinen mittlerweile die Mitgliederzahlen.
„Durch die Absetzbarkeit der Mitgliedbeiträge über den Sonderausgabenabzug bei der Einkommenssteuer könnte zumindest eine kleine Entlastung für die Mitglieder stattfinden. Es wäre ein wichtiger zusätzlicher Baustein im Unterstützungskonzept von Innenminister Klaus Bouillon, um das Ehrenamt in der Breite zu stärken und die Vereinslandschaft vielfältig und handlungsfähig durch die Krise zu begleiten“, sagt der CDU-Landtagsabgeordnete Raphael Schäfer.
Auch treibe ihn die Befürchtung um, dass aktuell keine Mitgliederwerbung stattfinden kann und dadurch eine Lücke entstehe, die sich auf die Nachwuchsgewinnung und Talentförderung auswirken wird. Die steuerliche Entlastung solle für die gezahlte Mitgliedsbeiträge an Sozialvereine, Musik- und Gesangsvereine, Heimatvereine, Karnevals- und Brauchtumsvereine und alle anderen gemeinnützigen Vereine gelten.
In Gesprächen mit dem (LSVS) hat sich gezeigt, dass dies ein wichtiger Anreiz für die Mitglieder sein könnte, um den Verbleib in den Vereinen zu gewährleisten.
Der NRW-Landtag hat diesbezüglich bereits Beschlüsse gefasst und tritt für eine entsprechende Regelung auf Bundesebene ein. „Dieser Vorstoß ist auch aus saarländischer Perspektive ein wichtiger Baustein, unser Ehrenamt zu stärken und eine Vereinsmitgliedschaft zu fördern,“ so Schäfer.