Das Saarland wird gemeinsam mit der Freien Hansestadt Bremen eine eigene Stellungnahme zu den angekündigten Verfahren der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zum Ersten Medienänderungsstaatsvertrag vor dem Bundesverfassungsgericht einbringen. Nachdem die Landesregierung in Sachsen-Anhalt den Entwurf des Gesetzes zum Ersten Medienänderungsstaatsvertrag am 8. Dezember zurückgenommen hat und somit eine weitere Befassung im Landtag von Sachsen-Anhalt entfällt, wird die notwendige Ratifizierung des Staatsvertrags nicht erfolgen. Der Staatsvertrag sieht neben der Erhöhung des Rundfunkbeitrags auf 18,36 €/Monat eine Anpassung des ARD-internen Finanzausgleichs zugunsten von Radio Bremen und dem Saarländischen Rundfunk vor.
ARD, ZDF und Deutschlandradio kündigten in der Folge die Anrufung des Bundesverfassungsgerichts an. Das Saarland wird gemeinsam mit Bremen eine eigene Stellungnahme hierzu beim Bundesverfassungsgericht einreichen.
Darin soll zum einen auf die besondere finanzielle Situation der Anstalten Radio Bremen (RB) und Saarländischer Rundfunk (SR) infolge der fehlenden Ratifikation des Staatsvertrages hingewiesen werden.
Ministerpräsident Tobias Hans: „Ich bedauere das Scheitern des Ersten Medienänderungsstaatsvertrags in Sachsen-Anhalt. Mit diesem Vorgang ist in der föderalen Medienpolitik in Deutschland der Rubikon überschritten. Es bedarf nun dringend einer rechtlichen Klarstellung. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat seine Systemrelevanz und Bedeutung für unsere Demokratie gerade auch in der Corona-Krise erneut unter Beweis gestellt. Unabhängiger, vertrauenswürdiger und flächendeckender Journalismus war nie wichtiger als heute. Deshalb darf die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nicht zum parteipolitischen Zankapfel werden.“
Bremens Bürgermeister Dr. Andreas Bovenschulte: „Das ist ein schwarzer Tag für die deutsche föderale Medienpolitik. Es ist richtig und konsequent, dass nun die Rundfunkanstalten den Klageweg beschreiten, weil ihre elementaren verfassungsrechtlich geschützten Interessen berührt sind. Gleiches gilt aber auch für die Trägerländer der Rundfunkanstalten. Wenn eine dem gesetzlichen Auftrag entsprechende Finanzierung der Anstalten nicht mehr gewährleistet ist, besteht für die Trägerländer die Gefahr, in Haftung genommen zu werden. Dies gilt in besonderen Maßen für die kleinen Anstalten, für den Saarländischen Rundfunk und Radio Bremen. Aus diesem Grund hat Bremen sich entschlossen, die Klage der Anstalten im Eilverfahren durch eine eigene Prozessvertretung zu unterstützen.“
Darüber hinaus werden die beiden Länder darauf hinweisen, dass der Abbruch des Ratifikationsverfahren ohne Rückgriff auf die im Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag hinterlegten Verfahren und Vorgaben auch im Widerspruch zum Grundsatz des bundesfreundlichen Verhaltens steht. „Pacta sund servanda – dieser Grundsatz gilt auch im Länderkreis. Wenn ein Land vom KEF-Votum abweichen will, muss es gemäß Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag tragfähige Gründe vortragen und diese gemeinsam mit den anderen Ländern mit der KEF erörtern. Und eine etwaige Abweichung wäre zu begründen. All das ist nicht geschehen. Den finanziellen Schaden dieses vertragswidrigen Verhaltens eines Landes haben nun jedoch auch alle anderen Länder, die für die Rundfunkanstalten die Verantwortung tragen und vertragsgemäß schon die notwendigen Zustimmungsgesetze erlassen haben. Wir glauben, dass es wichtig ist, auch die Bedenken aus dem Kreis der Länder gegen die Entscheidung in Sachsen-Anhalt beim Bundesverfassungsgericht entsprechend vorzutragen. Vor diesem Hintergrund haben wir uns darauf verständigt, beim Bundesverfassungsgericht gemeinsam Stellung zu nehmen“, so die beiden Regierungschefs abschließend.
Quelle: Staatskanzlei