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Mehr neuer bezahlbarer Wohnraum in Saarbrücken – Stadtverwaltung stellt Baulandmodell in Gremien vor

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Die Landeshauptstadt stellt ab Mittwoch, 26. September, in den städtischen Gremien ein Baulandmodell zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum vor. Mit dem Modell verfolgt die Stadt das Ziel, mehr öffentlich geförderte Sozialwohnungen sowie kostengünstigen Wohnraum für Normalverdiener in Saarbrücken neu zu bauen. Am Dienstag, 30. Oktober, wird der Stadtrat über das Modell entscheiden.

 

Mehr sozialer Wohnraum auf öffentlichen und privaten Flächen

Die Entwicklungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass für Menschen mit geringem oder durchschnittlichem Einkommen nicht ausreichend Wohnungen verfügbar sind – trotz eines im Bundesvergleich recht geringen Mietniveaus. Dem plant die Landeshauptstadt mit ihrem Baulandmodell zu begegnen

Oberbürgermeisterin Charlotte Britz: „Bezahlbarer Wohnraum – ganz gleich, ob öffentlich geförderte Sozialwohnungen oder preisgünstiger Wohnraum für Normalverdiener – ist ein zentrales Anliegen der Landeshauptstadt Saarbrücken. Das Baulandmodell soll im gesamten Stadtgebiet gelten, wenn neues Planrecht für Wohnbauprojekte geschaffen werden muss. Das bedeutet, es soll sowohl bei der Aufstellung als auch bei der Änderung eines Bebauungsplans angewendet werden.“

Das Modell umfasst zwei Handlungsstränge, die gleichwertig dem Ziel dienen, bezahlbaren Wohnraum in Saarbrücken zu schaffen.

Erstens die Konzeptvergabe: Bei der Vermarktung öffentlicher Grundstücke sollen qualitative Kriterien entscheidend sein, dies kann zum Beispiel durch Konzeptausschreibungsverfahren gewährleistet werden. Das heißt, öffentliche Grundstücke werden nicht zum Höchstpreis veräußert, sondern nach zuvor festgelegten Kriterien, wie zum Beispiel der Schaffung von Sozialwohnungen oder kostengünstigem Wohnraum für Familien. Bei der Entscheidung, welche Art von bezahlbarem Wohnraum geschaffen wird, sollen auch städtebauliche Kriterien eine Rolle spielen (zum Beispiel der bereits vorhandene Anteil an Sozialwohnungen oder auch an Bildungsangeboten). Der Interessent, der den Forderungen nachkommt und das beste Konzept bietet, erhält dann den Zuschlag für das Grundstück.

Zweitens soll künftig auf privaten Flächen eine Quote von 20 Prozent für Sozialwohnungen gelten. Dabei soll die Quote erst ab einer Grenze von 20 Wohneinheiten gelten. Gerade in verdichteten Wohngebieten soll so eine soziale Durchmischung der Quartiere gelingen. Nach drei Jahren soll diese Quoteauf ihre Umsetzbarkeit und ihre Wirksamkeit evaluiert werden.

Oberbürgermeisterin Charlotte Britz: „Eine wichtige Voraussetzung für den Neubau von Sozialwohnungen war die im August erfolgte Anpassung der Förderbedingen durch das Innenministerium. Sozialneubauten fördert das Land nun mit einem zinsgünstigen Darlehen in Höhe von 1750 Euro pro Quadratmeter – statt bisher mit 1000 Euro. Gleichzeitig bleibt der Tilgungszuschuss für die Kredite bei mindestens 25 Prozent. Damit ist der Innenminister zwei wesentlichen Forderungen von mir nachgekommen. Nun bleibt zu hoffen, dass die Bauwirtschaft das Angebot mit den verbesserten Bedingungen annimmt.“

 

Pilotprojekt im Burbacher Füllengarten

Ein Pilotprojekt zur Konzeptvergabe ist kürzlich bereits im Burbacher Füllengarten gestartet. Dort entsteht neuer bezahlbarer Wohnraum. Auf den Flächen der alten Füllengartenschule und angrenzend südlich der Weserstraße errichtet die Deutsche Reihenhaus AG 34 Reihenhäuser. Bei der Vergabe der städtischen Grundstücke im Füllengarten hat die Stadtverwaltung Wert darauf gelegt, preiswerten Wohnraum insbesondere für Familien zu ermöglichen. So wird ein Reihenmittelhaus mit rund 120 Quadratmetern rund 185.000 Euro und mit 145 Quadratmetern rund 205.000 Euro kosten.

 

Städtische Expertengruppe hat Potenzialflächen für sozialen Wohnungsbau ermittelt

Eine städtische Expertengruppe hat bereits Anfang des Jahres begonnen, intensiv öffentliche Flächen im gesamten Stadtgebiet zu sondieren, die für Sozialwohnungen oder kostengünstigen Wohnraum geeignet sind. Die Grundstücke wurden bewertet und in unterschiedliche Prioritäten-Stufen eingeteilt. Grundstücke der Priorität 1 sind kurzfristig verfügbar, insbesondere da für diese Baurecht besteht. Grundstücke der Priorität 3 bieten eine langfristige Entwicklungsoption. Von den 15 Grundstücken mit Priorität 1 sind zwölf im Eigentum der Landeshauptstadt, zwei im Eigentum des Landes und eine gehört dem Regionalverband.

Die Konzeptvergabe öffentlicher Flächen verfolgt die Landeshauptstadt auf Basis des Flächenscans weiter. Erste Flächen, die in diesem Rahmen ausgeschrieben werden sollen, sind in Burbach in der Bergstraße/Ecke Merziger Straße, in Dudweiler in der Theodor-Storm-Straße und in Güdingen in der Straße „Kirchwies“.

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