Ärztinnen und Ärzte, medizinisches Fachpersonal sowie Heilmittelerbringer, welche regelmäßig Hausbesuche in Alten- und Pflegeeinrichtungen vornehmen, haben ab sofort einen Impfanspruch mit höchster Priorität.
„Wir müssen mit Blick auf das Infektionsgeschehen und die Ausbreitung einer schnell übertragbaren Virusmutation noch mehr tun, um Bewohnerinnen und Bewohner der Alten- und Pflegeeinrichtungen zu schützen. Daher intensivieren wir die Testungen der Bewohnerinnen und Bewohner sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, stellen den 149 Einrichtungen 25.000 FFP2-Masken zur Verfügung und wollen die betreuenden Hausärztinnen und -ärzte, deren Personal sowie Heilmittelerbringern, die in Alten- und Pflegeeinrichtungen aktiv sind, einen Impfanspruch ermöglichen“, betont Gesundheitsministerin Monika Bachmann.
Das ist wichtig, um das Infektionsgeschehen in den Einrichtungen einzudämmen. Dazu Bachmann: „Wir müssen die Alten- und Pflegeeinrichtungen noch stärker schützen, um Menschenleben zu retten!“
Gesundheitsstaatssekretär Stephan Kolling: „Wir müssen in den Wintermonaten alles daransetzen, Infektionsausbrüche zu verhindern. Daher werden wir auch 25.000 FFP2- Masken in die Heime geben, damit sich Besucherinnen und Besucher sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter schützen und auch andere schützen.“
„Auch das im Saarland tätige medizinische Personal und die Heilmittelerbringer in den Alten- und Pflegeeinrichtungen sind für die Bewältigung der Corona-Pandemie unerlässlich. Daher müssen wir diese Personen unbedingt schützen und diejenige, die einem besonders hohem Expositionsrisiko ausgesetzt sind, bei der Impfung zu priorisieren“, fährt Bachmann fort.
Ärztinnen und Ärzte, medizinisches Fachpersonal sowie Heilmittelerbringer, welche regelmäßig Hausbesuche in Alten- und Pflegeeinrichtungen vornehmen, haben ab sofort einen Impfanspruch mit höchster Priorität. Zusätzlich werden Ärztinnen und Ärzten die Coronasprechstunden halten oder als Abstrichpraxis gelten priorisiert geimpft. Mittels einem Priorisierungscode können diese Personengruppen sich nun ebenfalls auf der Impfliste registrieren.
Hintergrund:
In 66 Einrichtungen bei 420 Bewohnerinnen und Bewohnern sowie 175 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wurden Infektionen festgestellt. Größere Ausbrüche gibt es in 14 Einrichtungen. Diese weisen mehr als zehn infizierte Bewohnerinnen und Bewohner auf. Bislang wurden in den Einrichtungen 304 Todesfälle verzeichnet.
Gemeinsam mit der Pflegegesellschaft und den Partnern des Pflegepaktes haben wir die Anzahl der Testungen enorm gesteigert: In der ersten Januarwoche wurden 36.572 Schnelltests durchgeführt. 16.756 entfielen dabei auf die Bewohnerinnen und Bewohner, 12.731 auf die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie 7.085 auf die Besucherinnen und Besuchern. Es gab insgesamt 148 positive Ergebnisse. Die Kosten für die Tests werden in den Heimen übernommen – sowohl für die Tests, als auch für das Personal.
Quelle: Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie