§ Mindestlöhne steigen zum 1. Januar 2021 auf 12,85 Euro bzw. 15,70 Euro
§ Allgemeinverbindlichkeit beantragt
Der Tarifkonflikt um die Mindestlöhne im Bauhauptgewerbe ist beigelegt. Die Gremien der Arbeitgeberverbände, der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie und der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes, sowie der Arbeitnehmerseite, die IG BAU, haben das am 17. Dezember 2020 erzielte Verhandlungsergebnis mit großer Mehrheit bestätigt. Damit steigen ab dem 1. Januar 2021 der Mindestlohn 1 auf 12,85 Euro und 2 auf 12,85 Euro und der Mindestlohn 2 (West) auf 15,70 Euro bzw. für Berlin auf 15,55 Euro. Die Laufzeit ab 1. Januar 2021 beträgt 12 Monate. Die Allgemeinverbindlichkeit wird nun umgehend beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales beantragt. Der Mindestlohn 1 gilt bundesweit für Helfertätigkeiten auf dem Bau. Der Mindestlohn 2 gilt nur in den westlichen Bundesländern und Berlin, wenn überwiegend fachlich begrenzte Tätigkeiten ausgeübt werden. Damit leisten die Tarifvertragsparteien am Bau einen wichtigen Beitrag für armutsfeste Löhne und zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und Lohndumping.
Das Ergebnis im Einzelnen:
Mindestlohn 1 (Ost und West):
Ab 1. Januar 2021 von 12,55 Euro auf 12,85 Euro.
Mindestlohn 2 (West):
Ab 1. Januar 2021 von 15,40 Euro auf 15,70 Euro.
Mindestlohn 2 (Berlin):
Ab 1. Januar 2021 von 15,25 Euro auf 15,55 Euro.