Handelsbeschränkungen ohne Impfschutz – Vereinfachte Regelung bis 28. Februar
Der Minister für Umwelt und Verbraucherschutz, Reinhold Jost, rät den Haltern von Rindern, Schafen und Ziegen im Saarland dringend an, ihre Bestände baldmöglichst gegen die Blauzungenkrankheit impfen zu lassen. Dies gilt insbesondere für die Betriebe, die ihre Tiere in andere blauzungenfreie Bundesländer abgeben oder die am innergemeinschaftlichen Handel teilnehmen. „Die Impfung gegen die Blauzungenkrankheit ist die sicherste Vorsorge gegen die Krankheit und hilft darüber hinaus langfristig, Ausbrüche und die Verschleppung der Blauzungenkrankheit zu verhindern sowie den Handel zu erleichtern“, so Jost.
Nach dem Ausbruch der Blauzungenkrankheit (BT) im Dezember in Baden Württemberg wurde auch das Saarland zum Sperrgebiet erklärt. Neben dem Saarland und Baden-Württemberg gehören Landesteile von Rheinland-Pfalz und Hessen zum Blauzungen-Sperrgebiet. An der Tierseuche können alle Wiederkäuer und auch bestimmte Kamelarten erkranken. Sie wird ausschließlich durch blutsaugende Insekten übertragen und ist für den Menschen nicht gefährlich. Alle Wiederkäuer, die im Sperrgebiet gehalten werden, dürfen nur noch unter Auflagen gehandelt werden.
Detailinformationen hierzu können auf der Webseite des LAV abgerufen werden: https://www.saarland.de/SID-5CE2CBC5-4499F7C8/243387.htm
Jost: „Tiere, die aus dem Saarland in die seuchenfreien Gebiete in Deutschland oder in EU-Mitgliedsstaaten verbracht werden sollen, müssen unter wirksamem Impfschutz stehen und eine mehrwöchige Wartezeit bis zum Transport einhalten. Es steht genügend Impfstoff zur Verfügung, um alle Tiere im Sperrgebiet zu impfen.“
Auch Kälber könnten nur gehandelt werden, wenn sie unmittelbar nach der Geburt die Milch des geimpften Muttertiers verabreicht bekommen haben, die schützende Antikörper enthält.
Für Zucht- und Nutztiere ohne Impfschutz, die aus dem Saarland in andere, von der Blauzungenkrankheit freie Bundesländer transportiert werden sollen, wurde unter den Bundesländern eine Regelung vereinbart, die befristet bis zum 28.02.2019 gilt. Diese Tiere dürfen das Sperrgebiet ausnahmsweise ohne Impfschutz verlassen, wenn sie im Labor negativ auf das Blauzungenvirus getestet wurden und unter Insektizidschutz stehen. Nach dem 28.02.2019 müssen aber auch diese Tiere gegen die Blauzungenkrankheit geimpft sein, wenn sie in andere BT-freie Bundesländer verkauft werden sollen.
Bis jetzt wurde im Saarland kein Blauzungenvirus nachgewiesen.