StartPanoramaMinisterpräsident Tobias Hans geht auf Sommertour

Ministerpräsident Tobias Hans geht auf Sommertour

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Ministerpräsident Tobias Hans (Foto: Staatskanzlei Saarland/Carsten Simon)

Auch in diesem Jahr wird Ministerpräsident Tobias Hans im Rahmen einer Sommertour verschiedene Stationen in den Landkreisen besuchen.

Aufgrund der Corona-Pandemie gelten bei diesen Terminen die aktuell   geltenden Hygiene- und Abstandsregelungen. „Ich freue mich sehr darauf, wieder persönlich mit den Saarländerinnen und Saarländern ins Gespräch zu kommen. Dieser direkte Kontakt, der aufgrund der Corona-Pandemie in den vergangenen Monaten zu kurz gekommen ist, hat mir enorm gefehlt“, sagt Ministerpräsident Tobias Hans.

Die Sommertour des Ministerpräsidenten umfasst folgende Stationen: 

Freitag, 2. Juli

09.00 Uhr:     Besuch der Firma Viasit Büroausstattung GmbH in Neunkirchen

11.00 Uhr:     Besuch des Kirkeler Burgsommers in Kirkel-Neuhäusel

13.30 Uhr:     Besichtigung des sanierten Bahnhofgebäudes auf dem ehem. Firmengelände SGGT und Werle in Ottweiler

15.15 Uhr:     Besuch des Verkaufsladens der Cham Saar GmbH in Eppelborn-Dirmingen

16.30 Uhr:     Besuch der Firma Krämer IT Solutions GmbH in Eppelborn

Mittwoch, 7. Juli

15.30 Uhr:     Besuch der Schreinerei Michael Gerstenmayer in Sulzbach

17.15 Uhr:     Wanderung rund um den Hoferkopf in Friedrichsthal-Bildstock (Voranmeldung zwingend erforderlich)

Donnerstag, 8. Juli

08.15 Uhr:     Besuch der Bildungseinrichtung Adolf-Bender-Zentrum e. V. in St. Wendel

10.15 Uhr:     Besuch des Caritas Seniorenhauses Hasborn in Tholey-Hasborn-Dautweiler

13.00 Uhr:     Besuch der Firma pfm medical mepro/msg GmbH in Nonnweiler-Otzenhausen

15.00 Uhr:     Besuch des Outdoor Parcours for Kids in Tholey-Hasborn-Dautweiler

Mittwoch, 14. Juli

09.00 Uhr:     Besuch der Bäckerei Welling in Saarwellingen

11.00 Uhr:     Besuch des Marienhofs in Rehlingen-Siersburg-Gerlfangen

13.30 Uhr:     Besuch des Sanitätshauses FussCheck GmbH in Saarlouis

15.30 Uhr:     Besuch des Dorfgemeinschaftshauses in Wallerfangen-Kerlingen

Donnerstag, 15. Juli

08.30 Uhr:     Besuch des MINT-Campus Alte Schmelz e. V. in St. Ingbert

10.45 Uhr:     Besuch des Mehrgenerationendorfes Bietzer Berg in Merzig-Bietzen

12.30 Uhr:     Besuch des Start-ups Pica Pica und der Kelterei Schmitt in Merzig-Menningen

15.00 Uhr:     Besuch der Sportanlage in Mettlach-Tünsdorf

Projekt „Weniger online – mehr Bewegung“

16.30 Uhr:     Besuch des Archäologieparks Römische Villa Borg in Perl-Borg

Dienstag, 20. Juli

9.00 Uhr:       Besuch der Ev. Kirchengemeinde in Brebach-Fechingen

11.00 Uhr:     Besuch des BioFrischMarkts in Rilchingen-Hanweiler

14.00 Uhr:     Besuch der Protestantischen Jugendzentrale in Homburg

Verleihung des Günther-Deegener-Preises

Freitag, 23. Juli

9.00 Uhr:       Besuch des Start-ups Elixir in Saarbrücken-St. Johann

15.00 Uhr:     Besuch des Heilpädagogischen Zentrums in Oberthal

17.30 Uhr:     Besuch der Interessengemeinschaft Pro Lummerschied in Heusweiler-Lummerschied 

Für das gesamte Programm gelten folgende Corona bedingte Hygienemaßnahmen: 

Mindestabstand

Grundsätzlich ist zwischen allen Teilnehmenden stets ein Mindestabstand von 1,50 m einzuhalten. Bei Situationen im Außenbereich, in denen der Abstand von 1,50 m zu anderen Teilnehmenden nicht eingehalten werden kann, ist das Tragen einer medizinischen Maske (OP-Maske, FFP2-/KN95-Maske) verpflichtend. 

Maskenpflicht und Hygiene

Insbesondere bei Gesprächssituationen in Büro- oder Sitzungsräumen   oder Rundgängen in Räumlichkeiten, bei denen nicht jederzeit der o. g. Mindestabstand eingehalten werden kann, muss von den Teilnehmenden eine medizinische Maske (OP-Maske, FFP2-/KN95-Maske) getragen werden.

Teilnahmebedingungen

Bedingung für die Teilnahme (Externer) an einer solchen Veranstaltung ist

  • die Vorlage eines negativen SARS-CoV-2-Tests nach den Vorgaben des §2 Nr. 7 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung oder
  • der Nachweis einer vollständig durchgeführten Impfung i.S.d. §2 Nr. 2 und 3 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung oder
  • der Nachweis einer überstandenen Erkrankung i.S.d. §2 Nr. 4 und 5 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung.

Die Betroffenen werden im Vorfeld über diese Voraussetzungen informiert und haben die entsprechenden Nachweise während der Veranstaltung mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen.

Quelle: Staatskanzlei

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