Ministerpräsident Tobias Hans (Foto: Staatskanzlei Saarland/Carsten Simon)
Auch in diesem Jahr wird Ministerpräsident Tobias Hans im Rahmen einer Sommertour verschiedene Stationen in den Landkreisen besuchen.
Aufgrund der Corona-Pandemie gelten bei diesen Terminen die aktuell geltenden Hygiene- und Abstandsregelungen. „Ich freue mich sehr darauf, wieder persönlich mit den Saarländerinnen und Saarländern ins Gespräch zu kommen. Dieser direkte Kontakt, der aufgrund der Corona-Pandemie in den vergangenen Monaten zu kurz gekommen ist, hat mir enorm gefehlt“, sagt Ministerpräsident Tobias Hans.
Die Sommertour des Ministerpräsidenten umfasst folgende Stationen:
Freitag, 2. Juli
09.00 Uhr: Besuch der Firma Viasit Büroausstattung GmbH in Neunkirchen
11.00 Uhr: Besuch des Kirkeler Burgsommers in Kirkel-Neuhäusel
13.30 Uhr: Besichtigung des sanierten Bahnhofgebäudes auf dem ehem. Firmengelände SGGT und Werle in Ottweiler
15.15 Uhr: Besuch des Verkaufsladens der Cham Saar GmbH in Eppelborn-Dirmingen
16.30 Uhr: Besuch der Firma Krämer IT Solutions GmbH in Eppelborn
Mittwoch, 7. Juli
15.30 Uhr: Besuch der Schreinerei Michael Gerstenmayer in Sulzbach
17.15 Uhr: Wanderung rund um den Hoferkopf in Friedrichsthal-Bildstock (Voranmeldung zwingend erforderlich)
Donnerstag, 8. Juli
08.15 Uhr: Besuch der Bildungseinrichtung Adolf-Bender-Zentrum e. V. in St. Wendel
10.15 Uhr: Besuch des Caritas Seniorenhauses Hasborn in Tholey-Hasborn-Dautweiler
13.00 Uhr: Besuch der Firma pfm medical mepro/msg GmbH in Nonnweiler-Otzenhausen
15.00 Uhr: Besuch des Outdoor Parcours for Kids in Tholey-Hasborn-Dautweiler
Mittwoch, 14. Juli
09.00 Uhr: Besuch der Bäckerei Welling in Saarwellingen
11.00 Uhr: Besuch des Marienhofs in Rehlingen-Siersburg-Gerlfangen
13.30 Uhr: Besuch des Sanitätshauses FussCheck GmbH in Saarlouis
15.30 Uhr: Besuch des Dorfgemeinschaftshauses in Wallerfangen-Kerlingen
Donnerstag, 15. Juli
08.30 Uhr: Besuch des MINT-Campus Alte Schmelz e. V. in St. Ingbert
10.45 Uhr: Besuch des Mehrgenerationendorfes Bietzer Berg in Merzig-Bietzen
12.30 Uhr: Besuch des Start-ups Pica Pica und der Kelterei Schmitt in Merzig-Menningen
15.00 Uhr: Besuch der Sportanlage in Mettlach-Tünsdorf
Projekt „Weniger online – mehr Bewegung“
16.30 Uhr: Besuch des Archäologieparks Römische Villa Borg in Perl-Borg
Dienstag, 20. Juli
9.00 Uhr: Besuch der Ev. Kirchengemeinde in Brebach-Fechingen
11.00 Uhr: Besuch des BioFrischMarkts in Rilchingen-Hanweiler
14.00 Uhr: Besuch der Protestantischen Jugendzentrale in Homburg
Verleihung des Günther-Deegener-Preises
Freitag, 23. Juli
9.00 Uhr: Besuch des Start-ups Elixir in Saarbrücken-St. Johann
15.00 Uhr: Besuch des Heilpädagogischen Zentrums in Oberthal
17.30 Uhr: Besuch der Interessengemeinschaft Pro Lummerschied in Heusweiler-Lummerschied
Für das gesamte Programm gelten folgende Corona bedingte Hygienemaßnahmen:
Mindestabstand
Grundsätzlich ist zwischen allen Teilnehmenden stets ein Mindestabstand von 1,50 m einzuhalten. Bei Situationen im Außenbereich, in denen der Abstand von 1,50 m zu anderen Teilnehmenden nicht eingehalten werden kann, ist das Tragen einer medizinischen Maske (OP-Maske, FFP2-/KN95-Maske) verpflichtend.
Maskenpflicht und Hygiene
Insbesondere bei Gesprächssituationen in Büro- oder Sitzungsräumen oder Rundgängen in Räumlichkeiten, bei denen nicht jederzeit der o. g. Mindestabstand eingehalten werden kann, muss von den Teilnehmenden eine medizinische Maske (OP-Maske, FFP2-/KN95-Maske) getragen werden.
Teilnahmebedingungen
Bedingung für die Teilnahme (Externer) an einer solchen Veranstaltung ist
- die Vorlage eines negativen SARS-CoV-2-Tests nach den Vorgaben des §2 Nr. 7 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung oder
- der Nachweis einer vollständig durchgeführten Impfung i.S.d. §2 Nr. 2 und 3 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung oder
- der Nachweis einer überstandenen Erkrankung i.S.d. §2 Nr. 4 und 5 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung.
Die Betroffenen werden im Vorfeld über diese Voraussetzungen informiert und haben die entsprechenden Nachweise während der Veranstaltung mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen.
Quelle: Staatskanzlei