Ministerpräsident Tobias Hans erklärte mit Blick auf die gestrige Einigung zur Grundsteuer: „Ich begrüße es sehr, dass Union und SPD nun endlich eine Einigung bei der Grundsteuerreform erzielt haben. Wichtig ist, dass die Neuregelung der Grundsteuer nicht zu finanziellen Einbußen des Saarlandes beim Länderfinanzausgleich führen darf.
Auch bei der Grundsteuer muss die unterschiedliche Finanzkraft der Länder berücksichtigt werden. Das heißt, reiche Länder dürfen sich nicht künstlich arm rechnen. Dennoch: Die Einigung zu einer bundeseinheitlichen Berechnung und der Plan, den Gesetzesentwurf noch vor der parlamentarischen Sommerpause in den Bundestag einzubringen, ist der richtige Schritt. Damit schaffen wir auch für unsere Kommunen Planungssicherheit. Denn für sie ist die Grundsteuer eine wichtige Einnahmequelle.“
Die Neuregelung sieht auch Freiräume bei der Berechnung vor. Die sogenannte „Länderöffnungsklausel“ war vor allem von Bayern gewünscht. Zu den Ergebnissen sagte Finanzminister Peter Strobel: „Zum jetzigen Zeitpunkt besteht aber kein Bedarf, dass das Saarland von einer möglichen Länderöffnungsklausel Gebrauch macht. Eine abschließende Bewertung kann allerdings erst nach Vorliegen des konkreten Gesetzentwurfs gemacht werden und wird dann innerhalb der saarländischen Landesregierung abgestimmt. Darüber hinaus wäre eine wertabhängige Komponente nach wie vor wünschenswert, denn es wäre nicht erklärbar, wieso ein Grundstück in einfacher Lage genauso viel Grundsteuer bringt, wie ein Grundstück in 1-A-Lage.“