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Ministerpräsident Tobias Hans: Wir wollen der besonderen Belastungssituation im Vollzugsdienst durch Nachtdienste bei der Höhe der Erschwerniszulage Rechnung tragen

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Der Ministerrat hat beschlossen, die Erschwerniszulage für Nachtdienste in zwei Stufen anzuheben. Während die Zulage für Nachtdienste unter der Woche um 25 % erhöht wird, wird die Zulage für Wochenend-Nachtdienste für Beamtinnen und Beamte der Vollzugsdienste (Polizei, Feuerwehr, Justizvollzugsdienst) von 1,28 Euro auf 2,56 Euro verdoppelt.

Ministerpräsident Tobias Hans, der sich für eine Änderung der Erschwerniszulagenverordnung eingesetzt hatte, begrüßt die Erhöhung und Ausweitung der Erschwerniszulage für Nachtdienste: „Nachtdienste und insbesondere Nachtdienste an Wochenenden stellen einen Eingriff in die persönliche Lebensgestaltung dar und sind mit starken Einschränkungen für private soziale Kontakte verbunden. Ich möchte, dass wir dieser besonderen Belastungssituation bei der Höhe der Zulage Rechnung tragen.“

„Von der Verdoppelung der Zulage für Wochenend-Nachtdienste profitieren die Beamtinnen und Beamten der Vollzugsdienste, in denen regelmäßig Nachtdienst geleistet wird (Polizeivollzugsdienst, Justizvollzugsdienst und Einsatzdienst der Feuerwehr). Die vorgesehene zweistufige Erhöhung der Erschwerniszulage für Nachtdienste ist Ausdruck der Wertschätzung der Arbeit der Vollzugsdienste für die Gemeinschaft und trägt neben anderen Maßnahmen, die wir im Paket mit den Gewerkschaften verhandelt haben, dazu bei, die Attraktivität der Vollzugsdienste zu steigern“, betonte Tobias Hans.

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