Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben auf ihrer Konferenz am 14. Juni 2018 in Berlin den Entwurf eines 22. Rundfunkänderungsstaatsvertrages beschlossen. „Mit dem 22. Rundfunkänderungsstaatsvertrag stellen wir die Weichen für ein zeitgemäßes und modernes Internetangebot von ARD, ZDF und Deutschlandradio“, so der Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz, Tobias Hans, Ministerpräsident des Saarlandes.
„Gewinner dieser Modernisierung des öffentlich-rechtlichen Telemedienauftrages sind die Hörerinnen und Hörer, die Zuschauerinnen und Zuschauer von ARD, ZDF und Deutschlandradio, die künftig – z.B. durch die Abschaffung der sog. „Sieben-Tage-Regel“ bei Spielfilmen – noch besser die öffentlich-rechtlichen Online-Angebote nutzen können. „Das ist zeitgemäß und nutzerfreundlich“.
„Nachdem es im vergangenen Jahr bei der Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder in Saarbrücken unter dem Vorsitz von Ministerpräsidentin Kramp-Karrenbauer gelungen war, einen Grundkonsens im Länderkreis zu dieser notwendigen Reform zu erzielen, freue ich mich, dass es nun – ebenfalls unter Vorsitz des Saarlandes – auch noch gelungen ist, diese Einigung in einem Staatsvertragsentwurf zu fixieren.
Ministerpräsident Hans hob weiter hervor, dass diese Neufassung des Telemedienauftrages einen „echten Kompromiss“ im Hinblick auf die publizistischen Interessen und Bedürfnisse der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten auf der einen Seite und den berechtigten Interessen der Presse auf der anderen Seite darstellt. Besonders hob er dabei die neu in den Rundfunkstaatsvertrag aufgenommene gemeinsame Schiedsstelle von ARD, ZDF, Deutschlandradio und den Zeitungsverlegern hervor: „Ich begrüße ausdrücklich, dass die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und die Zeitungsverleger nach langen und intensiven Beratungen übereingekommen sind, dass sie künftig etwaige Streitfragen in einer gemeinsamen Schiedsstelle klären wollen“. Es sei immer besser, miteinander zu reden und sich um einen fairen Austausch zu bemühen, als – wie es in der Vergangenheit ja auch immer wieder geschehen ist – Streitfälle vor Gericht auszutragen, betonte Hans. „Das spart Geld, Nerven und Zeit bei allen Beteiligen“.
Nachdem der 22. Rundfunkänderungsstaatsvertrag nun politisch konsentiert ist, werden die notwendigen Vorunterrichtungen der Landesparlamente durchgeführt. Die Unterzeichnung des Staatsvertrages durch die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder ist bis zur Jahreskonferenz der Länder am 24./26. Oktober in Hamburg vorgesehen.