StartGesundheitMit aktualisiertem Schutzkonzept und einem 3G-Modell in die Wintermonate

Mit aktualisiertem Schutzkonzept und einem 3G-Modell in die Wintermonate

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Gesundheitsministerium stellt neue Schutzmaßnahmen für Einrichtungen der Pflege, Hospize und besondere Wohnformen vor.

„Mit der Durchführung von Auffrischimpfungen durch mobile Teams und aktualisiertem Landesrahmenkonzept für den Herbst und die Wintermonate, unterstützt die Heimaufsicht des Gesundheitsministeriums die Schutzvorkehrungen der Träger von Pflege- und Behinderteneinrichtungen. Mit dem verstärkten Impfangebot soll der möglichen nachlassenden Immunität, insbesondere von vulnerablen Gruppen, entgegengewirkt und ein größtmöglicher Schutz für die Bewohnerinnen und Bewohner sowie die Beschäftigten in den Einrichtungen der Pflege und besonderen Wohnformen erreicht werden“, betont Gesundheitsministerin Monika Bachmann.

Bis Ende Oktober werden die Anfahrten durch mobile Teams im Zuge der Auffrischimpfungen abgeschlossen sein. Im Anschluss werden voraussichtlich Anfang November die Anfahrten der besonderen Wohnformen in der Eingliederungshilfe starten.

„Um den Anforderungen des jeweiligen Pandemiegeschehens Rechnung zu tragen, haben wir das Landesrahmenkonzept für die kommenden Wintermonate in Abstimmung mit der Saarländischen Pflegegesellschaft (SPG) sowie der Liga der Wohlfahrtspflege und dem Saarländischen Pflege- und Behindertenbeauftragten angepasst. Angesichts steigender Impfquoten und dem Aufbau einer schützenden Grundimmunität in der Bevölkerung, konnte ein 3G-Modell für die Einrichtungen der Pflege, Hospize und besonderen Wohnformen entwickelt werden“, erläutert Staatssekretär Stephan Kolling. 

Im Landesrahmenkonzept ist das 3G-Modell sowie die hierfür notwendigen Kriterien zur Anwendung, Ausnahmen sowie die Dokumentation und Anpassung in den einrichtungsbezogenen Konzepten, festgeschrieben. Grundsätzlich hat die Einrichtung bzw. Trägerschaft nach individueller Betrachtungslage die Wahlmöglichkeit zwischen der Anwendung des klassischen Testregimes und der damit verbundenen Regelung zur Maskentragung oder der Anwendung des 3G-Modells.

„Darüber hinaus können wir aufgrund des derzeit stabilen Pandemiegeschehens und dem Voranschreiten des flächendeckenden Impfprozesses, die Regelungen zur Testung von (Urlaubs-) Rückkehrern und Beschäftigten, insbesondere für immunisierte Personen lockern,“ erklärt Monika Bachmann. Weitere Anpassungen wurden speziell im Bereich Hygiene und Testung vorgenommen.

Das „Landesrahmenkonzept zum Schutz vulnerabler Gruppen in Einrichtungen der Pflege“ wird mit der am 15.10.2021 in Kraft tretenden Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie (VO-CP) seine Gültigkeit erlangen und veröffentlicht. Das Landesrahmenkonzept umfasst unter Berücksichtigung des aktuellen Infektionsgeschehens und der jeweils gültigen Empfehlung des Robert Koch-Instituts (RKI) insbesondere Festlegungen zum Infektionsschutz, Hygiene und Reinigung, Testung, Besuchen, Neuaufnahmen, Verlegungen und Heimfahrten sowie zu sozialen Kontakten innerhalb der Einrichtung. Dennoch gilt weiterhin dort, wo Maßnahmen notwendig sind, diese auch stringent durchzuführen um die Lockerungen aufrecht erhalten zu können.

Das Landesrahmenkonzept steht über folgendem Link zum Download bereit: https://www.saarland.de/SharedDocs/Downloads/DE/msgff/tp_soziales/downloads_heimaufsicht/download_landesrahmenkonzept.html

Quelle: Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie

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