Saarbrücken (ots) – Seit Mitte des letzten Jahres (2019) ist bundesweit vermehrt
Film- bzw. Requisitengeld (sog. „Movie-Money“) in Umlauf. Das
Landespolizeipräsidium warnt eindringlich vor der Verwendung von „Movie Money“
im Zahlungsverkehr.
Bei diesem Requisitengeld handelt es sich um Banknoten, die speziell für den
Entertainmentbereich hergestellt sind. Hierbei unterscheiden sich diese in Größe
und Farbe von echten Banknoten. Zusätzlich sind deutliche Hinweise auf den
Scheinen, die dieses als Filmgeld erkennen lassen, angebracht.
Zuletzt wurden landesweit mehrere Fälle bekannt, in denen „Movie Money“ in
Umlauf gebracht wurde, die diese Kennzeichen nicht aufwiesen. Bei den zumeist in
Asien hergestellten Scheinen handelt es sich oftmals um 5, 10, 20, 50 und auch
100 Euro-Scheine.
Das Zahlen mit diesen falschen Scheinen erfüllt den Straftatbestand des
Inverkehrbringens von Falschgeld und wird mit hohen Strafen geahndet.