StartRegionalverband SaarbrückenSaarbrückenNach Hochwasser: Landeshauptstadt Saarbrücken informiert im Rat über Schäden und Folgen

Nach Hochwasser: Landeshauptstadt Saarbrücken informiert im Rat über Schäden und Folgen

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Oberbürgermeister Uwe Conradt hat am Donnerstagabend, 6. Juni, den Stadtrat über die Schäden, die das Pfingst-Hochwasser in der Landeshauptstadt und im Regionalverband angerichtet hat, und deren Folgen informiert. Unter anderem wurde das weitere Vorgehen zu den nach Hangrutschen gesperrten Abschnitten der Großblittersdorfer Straße und der Straße „An der Heringsmühle“ vorgestellt. Der Stadtrat hat zudem politische Forderungen nach Finanzhilfen beschlossen.

Als Leiter der Unteren Katastrophenschutzbehörde im Regionalverband Saarbrücken ging Conradt auf die massiven Schäden an kommunaler Infrastruktur, an Gebäuden und Inventar in Saarbrücken und den betroffenen Städten und Gemeinden im Regionalverband ein. Weit über 1000 Gebäude seinen betroffen, über 10.000 Kubikmeter hochwasserbedingten Sperrmüll habe der städtische Zentrale Kommunale Entsorgungsbetrieb (ZKE) im Stadtgebiet abgefahren. 

Er dankte den anwesenden Vertretern der Feuerwehr, des Technischen Hilfswerks (THW) und der Hilfsorganisationen, den zahlreichen Spontan- und Nachbarschaftshelfern und der Verwaltung, ganz gleich ob Beschäftigte der Bau- und Werkhöfe, des Gebäudemanagementbetriebes GMS, des ZKE oder in der Bürger-, Kommunikations- oder Stabarbeit, für ihren außerordentlichen Einsatz. Er verwies auch darauf, wie wichtig es in diesen Lagen für die Handlungsfähigkeit der Stadt ist, über eigene städtische Unternehmen zu verfügen. Denn auch die Stadtwerke Saarbrücken hätten über das Wochenende bei der Wiederherstellung der Stromversorgung oder der Bereitstellung von Bussen der Saarbahn für die Evakuierung an zentralen Punkten wichtige Beiträge für eine erfolgreiche Bewältigung der Lage geleistet.

Stadt und Betroffene weiter in einer Krisenlage

„Es wurde Herausragendes geleistet. Die Einsatzlage ist vorbei, aber es bleibt für die betroffenen Menschen, Unternehmen und die Stadt eine Krisenlage. Es wird noch Monate dauern, bis die Schäden an der kommunalen Infrastruktur behoben sind. Manche Bereiche wie die Wälder und Bachläufe sind noch lange nicht vollständig erkundet, während in anderen Bereichen wie beim Austausch des Fallschutzes an Spielplätzen die Instandsetzungsmaßnahmen schon abgeschlossen sind. Ich bitte um Verständnis auch dafür, dass die Beseitigung von vielen Schäden im Rahmen der regulären Instandsetzungsarbeiten läuft und zuweilen zu Lasten anderer Arbeiten erfolgt. Auch die Bearbeitung von hunderten Hilfsanträgen muss in den Bürgerämtern zusätzlich geleistet werden. Zu den zusätzlichen krisenbedingten Aufgaben zählt für die Stadtverwaltung auch, dass sie weiterhin für die betroffenen Menschen und Unternehmen da ist und hilft“, erklärte Conradt.

Der Verwaltungsstab unter Leitung des Verwaltungsdezernenten Sascha Grimm tage weiter regelmäßig, um die weiteren baulichen und verkehrlichen Maßnahmen, die Auszahlung der Fördergelder, soziale Maßnahmen und auch ein Programm zur mentalen Gesundheit zu begleiten und zu koordinieren.

Conradt: „Wir gehen derzeit vor Ort in alle betroffenen Stadtteile. Helfen beim Ausfüllen von Anträgen, hören zu, informieren auch darüber, was man tun kann, wenn man sein Haus vor Starkregen und Hochwasser schützen will. Viele Menschen merken erst jetzt, was sie alles mit dem Hochwasser verloren haben. Es wird noch Monate, vielleicht sogar länger dauern, bis viele Menschen verarbeitet haben, was am Pfingstwochenende 2024 passiert ist.“ 

Hangsicherungsmaßnahmen in Großblittersdorfer Straße und Heringsmühle erforderlich

Ein Großteil der aktuellen Fragen der Bevölkerung bezieht sich auf die beiden nach Hangrutschen noch gesperrten Straßenabschnitte der Großblittersdorfer Straße und der Straße „An der Heringsmühle“. Beide sind weiterhin gesperrt, denn es besteht Gefahr für Leib und Leben aufgrund möglicher weiterer Hangabrutsche.

In der Straße „An der Heringsmühle“ kam es aufgrund des Regens zu einer großflächigen Hangabrutschung, die die Straße vollständig blockiert. Die Strecke wurde vom THW geräumt und wäre im Einsatzfalle von Einsatzfahrzeugen durchfahrbar.

Auch in der Großblittersdorfer Straße (B 406) kam es aufgrund des Regens zu einer großflächigen Hangabrutschung. Die Hangrutschung hat die komplette Straße überdeckt. Die Erdmassen waren mit großen Bäumen (Stammlänge etwa zehn Meter) bewachsen. Im Bereich des abgerutschten Hangs wurden mehrere starke Wasseraustritte festgestellt. Aufgrund der Erosionsempfindlichkeit der Böden hat sich in Verbindung mit den Wassermengen die Kohäsion der Böden soweit verringert, dass sich eine Schlammlawine gebildet hat, die sich aufgrund der Steilheit der Böschung talwärts bewegte. Die Hangrutschung hat große Bereiche des Hanges erfasst. Die Abbruchkante liegt etwa 15 Meter unterhalb des Unteren Felsenweges. Dies wurde bei der Begehung des Unteren Felsenweges festgestellt. Zum Tal zu gerichtet, weitet sich der abgerutschte Hang in der Breite aus. Diese Strecke wurde geräumt und notdürftig mit großen Baumstämmen befestigt.

Eine erste geotechnische Einschätzung zu beiden Hängen wurde bereits am Samstag, 18. Mai, beauftragt. Im Ergebnis wurde zum einen die noch vorhandene Gefährdung festgestellt sowie die notwendige Aufrechterhaltung der kompletten Straßensperrungen bestätigt und zum anderen wurden mögliche Sanierungsoptionen beschrieben.


Erste Kostenschätzungen haben für die beiden Hangsicherungen inklusive der erforderlichen Gutachten ein Volumen von derzeit rund 1,4 Millionen Euro ergeben.

Vergaben beschlossen
Der Stadtrat hat die Vergabe eines Auftrags für die Erstellung einer weiteren geotechnischen Stellungnahme sowie eines darauf basierenden Sanierungskonzeptes für den Hangrutsch in der Großblittersdorfer Straße in Höhe von rund 43.000 Euro beschlossen und die Zustimmung zur Direktvergabe für die Wiederherstellung der Hangsicherheit im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht bis zu einer maximalen Höhe von 700.000 Euro erteilt.

Zudem hat der Stadtrat die Vergabe eines Auftrags zur Erstellung einer weiteren geotechnischen Stellungnahme sowie eines Sanierungskonzeptes für den Hangrutsch in der Straße „An der Heringsmühle“ in Höhe von rund 72.000 Euro beschlossen und die Zustimmung zur Direktvergabe für die Wiederherstellung der Hangsicherheit im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht bis zu einer maximalen Höhe von rund 500.000 Euro erteilt. 

Deckung aus Eigenmitteln und zugesagten Mitteln des Landes
Die Mittelbereitstellung ist notwendig, um sofort handlungsfähig zu sein und die Schadensbehebung unmittelbar angehen zu können. Es handelt sich bisher um grobe Kostenschätzungen. Aufgrund der eingetretenen Großschadenslage kann das gesamte Ausmaß des Schadens derzeit noch nicht umfassend beziffert werden.

Die Deckung für die sofort eingeleiteten Maßnahmen kommt teilweise aus Eigenmitteln, teilweise ist die Landeshauptstadt aber auch auf bereits in Aussicht gestellte Mittel des Landes angewiesen. Fließen diese Landesmittel nicht, können die Maßnahmen nicht in dem vorgesehenen Umfang umgesetzt werden und Beeinträchtigungen über einen längeren Zeitraum würden die Folge sein.

Weitere Vorgehensweise 
Für beide Hangrutsche wird eine Planung erstellt, die als Grundlage für die erforderlichen Sicherungsarbeiten dient. Dazu sind folgende Maßnahmen notwendig: die vermessungstechnische Aufnahme, bei der das Volumen des Hangrutsches erfasst wird, und die ingenieurgeologische Aufnahme, um die bodenmechanischen und gegebenenfalls felsmechanischen Eigenschaften des Hangs und der angrenzenden Bereiche zu ermitteln.

Zur Sanierung der Bereiche müssen die Wasserzuläufe oberhalb der Abrisskante gefasst und gezielt abgeleitet werden. Zudem muss die Profilierung und Stabilisierung des Hangs sowie der Abrisskante erfolgen. Über die geplanten Dräneinrichtungen kann ein großer Teil des anfallenden Sickerwassers gefasst werden, so dass dieses nicht mehr unkontrolliert in den Hang strömt und dort zu weiteren Hangrutschen führt.

Ziel der Landeshauptstadt ist es, beide Bereiche, in denen die Hangrutsche erfolgten, schnellstmöglich wieder freizugeben. Dazu werden auch mögliche Maßnahmen zur vorübergehenden Verbesserung der Situation für Anliegerinnen und Anlieger geprüft.

Politische Forderungen: Stadtrat fordert Finanzhilfen

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung zudem einstimmig folgende Forderungen nach Finanzhilfen verabschiedet:

1. Finanzielle Soforthilfen für Kommunen

Das Hochwasser mit seinen verheerenden Folgen trifft die Kommunen in einer Situation, in der sie finanziell bereits mit dem Rücken an der Wand stehen. Durch die Auswirkungen der jüngsten Krisen hat sich die bereits schlechte Haushaltssituation noch einmal verschärft. Einige Kommunen im Regionalverband können bereits heute und absehbar die Vorgaben des Saarlandpaktes nicht einhalten.

Deshalb brauchen die Städte und Gemeinden jetzt selbst finanzielle Unterstützung bei der Bewältigung dieser Krise. Dies gilt für die ersten Instandsetzungsmaßnahmen der Infrastruktur sowie für die Reinigung und Räumung. Rettungsfahrzeuge sind teilweise beschädigt und müssen ersetzt werden, Hänge sind gerutscht und müssen gesichert werden, Straßen sind beschädigt und müssen erneuert werden, kommunale Einrichtungen wie Spielplätze, Turnhallen oder Freibäder wie in Völklingen wurden überflutet und müssen komplett saniert werden.

Das Land hat bisher lediglich angekündigt, 5 bis 6 Millionen Euro an Bedarfszuweisungen an die saarländischen Kommunen auszuschütten. Es ist abzusehen, dass dieses Geld bei weitem nicht ausreichen wird, um die Kosten zu decken. Dazu kommt, dass Bedarfszuweisungen nur investiv verwandt werden können. Festzuhalten ist außerdem, dass es sich bei Bedarfszuweisungen um kommunales Geld aus dem kommunalen Finanzausgleich handelt, das bei Verwendung für die Behebung von Hochwasserschäden den Kommunen dann an anderer Stelle fehlen wird. Es handelt sich daher nicht um zusätzliches Geld aus dem Landeshaushalt.

Die Ankündigung der Landesregierung, dass es den Kommunen ermöglicht wird, die Kosten zur Behebung der Schäden über sogenannte „Sonderkredite“, das heißt neue Schulden zu finanzieren, ist keine nachhaltige Lösung. Die Kommunen ersticken schon jetzt unter einem Schuldenberg. Bei dem aktuellen Zinsniveau belasten die Schulden auch die Einhaltung des Haushaltsausgleichs im Sinne des Saarlandpaktes. Eine Außerkraftsetzung der Vorgaben des Saarlandpaktes ist kurzsichtig und gefährdet eine Altschuldenlösung auf Bundesebene. Denn der Bund macht zur zwingenden Voraussetzung einer Hilfe, dass die Kommunen sich nach einem Altschuldenschnitt nicht erneut verschulden dürfen. Statt den Kommunen die Lizenz zur Verschuldung zu geben, müssen diese in die Lage versetzt werden, den Saarlandpakt

einzuhalten.

Die Kommunen brauchen zusätzliches Geld. Dieses muss zeitnah und unbürokratisch ausgezahlt werden.

2. Unbürokratische Finanzierung von Hochwasserschutzmaßnahmen

Die bestehenden Förderprogramme von Bund und Land stellen aktuell viel zu hohe Anforderungen an deren Abruf. Das zeigt auch ein aktuelles Beispiel aus der Landeshauptstadt, bei dem die Förderung einer Hochwasserschutzmaßnahme durch das zuständige Ministerium abgelehnt wurde und stattdessen ein weiteres hydrogeologisches Gutachten gefordert wurde. Die Maßnahme, die in diesem Jahr hätte umgesetzt werden sollen, verzögert sich so um mindestens ein Jahr. 

Grundsätzlich sind die Förderprogramme so bürokratisch, dass in vielen Fällen schon die Antragsstellung so kompliziert ist, dass eine solche unterbleibt, weil sie aufgrund knapper Personalressourcen nicht gestemmt werden kann. In vielen Kommunen kommt die prekäre Haushaltslage hinzu, so dass selbst bei hoher Förderquote die Finanzierung des Eigenanteils ein reales Problem darstellt. Es braucht daher schnell und dringend eine einfache Finanzierung von Starkregenvorsorge und Hochwasserschutzmaßnahmen.

3. Sonderprogramm zur Stärkung des Katastrophenschutzes und der Krisenorganisation

Das extreme Wetterereignis hat erneut bewiesen, wie motiviert und kompetent unsere Einheiten des Katastrophenschutzes sind. Sie haben in dieser Krise erneut Großartiges geleistet. Die Krise hat uns aber auch vor Augen geführt, wie begrenzt die Ressourcen sind. Die Finanzierung des Katastrophenschutzes ist absolut auf Kante genäht. In der allgemeinen Verwaltung werden bisher keine vorsorgenden Kapazitäten für Krisenfälle vorgehalten. Dies ist schon allein aufgrund der prekären Haushaltslage nicht möglich. Sie führt dazu, dass Krisenbewältigung vollständig mit den bestehenden, bereits begrenzten Personalressourcen bewältigt werden muss.

Es ist abzusehen, dass klimabedingte Extremlagen wie Starkregenereignisse, Hochwasserlagen, großflächige Wald- und Vegetationsbrände etc. keine Ausnahme mehr bleiben werden. Es braucht daher jetzt über die bisherigen Ansätze hinaus ein Sonderprogramm Katastrophenschutz des Landes, das dieser veränderten Lage gerecht wird. Hierzu würde beispielsweise die Finanzierung kommunaler Katastrophenschutzzentren bei

den unteren Katastrophenschutzbehörden durch das Land gehören, mit denen eine vorsorgende Beschaffung und die Steuerung akuter Krisen gewährleistet werden kann, einschließlich der erforderlichen Personalisierung. Hierzu gehört auch eine angemessene Finanzierung für den Aufbau von Kriseninterventionsteams in den kommunalen Verwaltungen, die im Krisenfall die Organisation der Verwaltung sowie die Kommunikation mit den Bürgerinnen und Bürgern und die Hilfe vor Ort organisieren.

4. Auskömmliche Finanzierung von Klimaschutz- und Klimawandelanpassung

Die Häufung von Starkregen und Hochwasserereignissen ist eine Auswirkung des fortschreitenden Klimawandels. Kommunen spielen eine zentrale Rolle beim Klimaschutz und der Klimawandelanpassung. Städte und Gemeinden sind die Orte, in denen ein Großteil der  Treibhausgasemissionen entstehen. Und es sind die Orte, in denen die Menschen leben, die von den Auswirkungen des Klimawandels, Starkregenereignissen, Hochwasser und Überflutungen, Hitzeperioden betroffen sind. 

Klimaschutz und Klimawandelanpassung gelten rein rechtlich nach wie vor als freiwillige Aufgaben. Anders als in anderen Bundesländern enthält zum Beispiel das Klimaschutzgesetz des Landes lediglich eine Empfehlung und keine Verpflichtung für die Kommunen, Maßnahmen zu ergreifen. Faktisch muss diese Aufgabe aber als eine Pflichtaufgabe interpretiert werden. Das hat dieses Ereignis erneut eindrücklich belegt.

Ungeachtet der rechtlichen Frage brauchen Maßnahmen für Klimaschutz und Klimawandelanpassung in jedem Fall eine auskömmliche Finanzierung. Hierzu gehört

mindestens, dass diese Aufgabe im kommunalen Finanzausgleich als Pflichtaufgabe und somit objektiver Bedarf gewertet wird und die Kommunen angemessen mit den notwendigen 

Mitteln ausgestattet werden.

Bereits rund 200 Anträge auf Soforthilfe eingegangen

Die Zusammenarbeit zwischen Landeshauptstadt und Regionalverband bei der Bearbeitung von Anträgen für die Soforthilfe läuft gut. Knapp 200 Anträge wurden durch die Landeshauptstadt weitergeleitet, von denen der Regionalverband derzeit etwa 120 bearbeitet und das Geld ausgezahlt hat. Anträge auf Soforthilfe müssen in Papierform eingereicht werden. Die Formulare sind im Internet unter www.saarbruecken.de/dauerregen zu finden. Über die Seite gelangt man auch zu Informationen zur Elementarschädenrichtlinie.

Deine Stadt sagt „Danke“

Oberbürgermeister Conradt kündigte zudem zu Ehren der Menschen, die im Pfingst-Hochwasser im Einsatz für die Sicherheit waren, eine Festveranstaltung nach dem Vorbild der Veranstaltung ‚Deine Stadt sagt „Danke“‘ an. Diese wolle man möglichst mit dem Land gemeinsam durchführen.

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