StartPolizeinewsNach illegaler Blaulichtfahrt / Polizei sucht Zeugen

Nach illegaler Blaulichtfahrt / Polizei sucht Zeugen

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Saarlouis/Saarbrücken (ots) – Saarlouis/Saarbrücken. Vergangenen Sonntag 
(08.03.2020) kontrollierte die Polizei gegen 01:40 Uhr im Bereich Lachwaldstraße
Saarlouis einen Pkw mit Bitburger Kreiskennzeichen, der zuvor laut einem Zeugen 
mit eingeschaltetem Blaulicht in Saarlouis-Steinrausch unterwegs war. Die 
Polizei sucht nach weiteren Zeugen bzw. Verkehrsteilnehmern, die möglicherweise 
durch das Fahrzeug gefährdet wurden.

Die erste Mitteilung über einen Pkw, der mit hoher Geschwindigkeit und Blaulicht
den Kreisverkehr Steinrausch auf der B 405 passierte, erhielt das 
Landespolizeipräsidium durch einen Busfahrer. Nach Zeugenangaben hätten in dem 
blauen 3er BMW Kombi zwei Jugendliche gesessen, die von Steinrausch aus in 
Richtung Lachwaldstraße gefahren seien. Der Busfahrer musste wegen der 
Blaulichtfahrt des BMW im Kreisverkehr Steinrausch bis zum Stillstand abbremsen.

Beamte der PI Saarlouis, die nach dem Pkw fahndeten, stellten diesen sowie 
mehrerer jugendliche und heranwachsende Personen auf einem Parkplatz in der 
Lachwaldstraße fest. Bei der Kontrolle des 19-jährigen Fahrers und dessen 
Fahrzeug fanden die Beamten im Innenraum ein Blaulicht auf und stellten es 
sicher. Der aus Wadgassen stammenden Fahrer räumte gegenüber der Polizei die 
missbräuchliche Nutzung des Blaulichts ein. Ihn erwartet nun ein Strafverfahren 
wegen Amtsanmaßung. Auch gegen den vor Ort anwesenden Eigentümer des Blaulichts 
leiteten die Beamten ein Strafverfahren wegen Beihilfe zur Amtsanmaßung ein.

Mögliche Zeugen des Vorfalls werden gebeten, sich mit der Verkehrspolizei des 
Landespolizeipräsidiums in Verbindung zu setzen (Tel.: 0681/9621651).

Die Polizei weist in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hin, dass die 
Nutzung von blauem Blitzlicht im öffentlichen Straßenverkehr ausschließlich 
hoheitlich tätigen Amtsträgern erlaubt ist. Eine private Nutzung stellt eine 
Straftat dar und kann mit erheblichen Konsequenzen bis hin zu einer 
Freiheitsstrafe von 2 Jahren geahndet werden.

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