Angebotstyp der Nachbarschaftshilfe im Ministerrat beschlossen
Heute wurde die Einführung des Angebotstyps der Nachbarschaftshilfe für Pflegebedürftige, dass das Gesundheitsministerium bereits Anfang des Jahres auf den Weg gebracht hat, im Ministerrat beschlossen. Die Hilfeleistungen von Nachbarschaftshelferinnen und Nachbarschaftshelfern sollen zukünftig im Rahmen des Entlastungsbeitrags für Pflegebedürftige vergütet werden können.
Zu diesem Zweck soll im Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie die Registrierungsstelle Nachbarschaftshilfe aufgebaut werden, bei der sich freiwillig Engagierte einschreiben können. So ist es auch ihnen möglich, den Entlastungsbetrag von monatlich bis zu 125 Euro, der jedem Pflegebedürftigen zusteht, in Anspruch zu nehmen. Voraussichtlich können die Anträge ab August gestellt werden.
„Gerade in der aktuellen Zeit wird deutlich, wie wichtig Nachbarschaftshilfe ist. Nicht selten können alte, kranke und pflegebedürftige Menschen ihre Versorgung nicht mehr selbst sicherstellen und sind daher auf die Hilfe anderer angewiesen. In solchen Situationen springen oft Nachbarn ein, die für diese Menschen einkaufen gehen oder putzen. Sie leisten damit – auch über die Zeiten von Corona hinaus – einen wichtigen Beitrag für eine Gesellschaft, in der niemand zurückbleibt. Das wollen wir in Zukunft unterstützen“, so Bachmann.
Auf Grundlage der „Verordnung über die Anerkennung und Förderung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag sowie über die Förderung von Initiativen des Ehrenamts und der Selbsthilfe“ werden seit drei Jahren Angebote zur Unterstützung von Pflegebedürftigen im Alltag anerkannt und vergütet. Aktuell allerdings nur solche von registrierten Unternehmen.
„Wir wollen den Zugriff auf den Entlastungsbeitrag vereinfachen, um sicherzustellen, dass Hilfsbedürftige auch Unterstützung bei den kleinen Dingen des Alltags erhalten. Denn hier kommt es gerade im ländlichen Raum zu Engpässen. Deshalb: Helfen Sie, wo Sie können! Gerade bei den vermeintlich kleinen Dingen! Ich bin zuversichtlich, dass wir durch die Änderungen solidarisches Engagement unterstützen und fördern werden“, betont Bachmann.
So kommt es vor allem bei der hauswirtschaftlichen Versorgung im ländlichen Raum immer wieder zu Versorgungsengpässen, die in Zukunft durch die Verordnungsänderung der Ministerin abgefedert werden sollen.
„Neben einer breit aufgestellten Versorgung, wollen wir mit der Verordnungsänderung einerseits diejenigen wertschätzen und fördern, die bereits Nachbarschaftshilfe leisten, und anderseits weitere Bürgerinnen und Bürger zum solidarischen Engagement motivieren“, so Bachmann.