Sowohl in Deutschland als auch global muss sich die Mobilität in Richtung eines nachhaltigen Systems wandeln. Dies bekräftigte der Staatssekretärsausschuss für nachhaltige Entwicklung bei seiner gestrigen Sitzung.
Die Wettbewerbsfähigkeit der leistungsstarken Mobilitätswirtschaft Deutschlands werde zunehmend von Innovationen in Richtung einer umwelt- und sozialverträglichen Mobilität abhängen. Die Mitglieder des Staatssekretärsausschusses verwiesen auf die Bedeutung des Klimaschutzprogramms 2030. Darin seien zahlreiche Richtungsentscheidungen enthalten, um in der gesamten Wertschöpfungskette des Verkehrssektors den CO2-Ausstoß zu verringern und die zukünftige Mobilität zu gestalten. Die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie sei eine wichtige Grundlage dafür, nachhaltige Mobilität umfassend zu entwickeln.
Chancen der Digitalisierung nutzen
Der Ausschuss unterstrich die Chancen der Digitalisierung, etwa im Bereich der Netze und Technik der Schiene, beim autonomen Fahren oder bei neuen Mobilitätsangeboten. Personenverkehr und Logistik könnten kosten- und zeiteffizient verknüpft werden. Geplant ist die Entwicklung einer digitalen, alle Verkehrsträger übergreifenden überregionalen Mobilitätsplattform, mittels derer Mobilität über alle Fortbewegungsmittel hinweg geplant, gebucht und bezahlt werden kann.
Die Staatssekretäre hoben die Notwendigkeit einer deutlichen Stärkung des Bahn-, Rad- und Fußverkehrs sowie des ÖPNV hervor. In Zusammenarbeit mit den Ländern und den kommunalen Spitzenverbänden sollen unter anderem die rechtlichen Spielräume der Kommunen zur Bewirtschaftung und Neuverteilung der Flächen gefördert und gestärkt werden. Bei der Aufteilung des öffentlichen Raums solle der Fahrradverkehr stärker als bisher berücksichtigt werden. Hervorgehoben wurde unter anderem auch der für 2020 vorgesehene nationale Radverkehrsplan 3.0.
Weitere angesprochene Bereiche waren der Güterverkehr, die Logistik und die Schiene mit dem ab 2022 schrittweise vorgesehenen Deutschlandtakt einschließlich des Ausbaus von Nachtzugangeboten. Themen waren weiterhin Binnenwasserstraßen, die Verbesserung einer nachhaltigen Mobilität und Verkehrsinfrastruktur in der Fläche zur Erreichung gleichwertiger Lebensverhältnisse, die Weiterentwicklung der rechtlichen Rahmenbedingungen sowie die Durchführung von Reallaboren für nachhaltige Mobilität.
Die öffentliche Hand habe eine Vorbildfunktion bei der nachhaltigen Mobilität. Der Ausschuss empfahl die Einführung eines Mobilitätsmanagements zunächst in den obersten Bundesbehörden. Zur Verringerung von Emissionen aus Dienstreisen soll künftig immer eine Bahnnutzung ermöglicht werden – auch im Falle höherer Kosten.
Umsetzung der Ziele der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie voranbringen
In der Sitzung befassten sich die Staatssekretäre zudem mit der Umsetzung der Ziele der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie. Hierzu wurde ein Bericht beschlossen, der veröffentlicht wird. Der Staatssekretärsausschuss verwies auf die bestehende webbasierte elektronische Nachhaltigkeitsprüfung (eNAP) (www.enap.bund.de), die dabei hilft, bei der Gesetzesfolgenabschätzung die nachhaltige Entwicklung einzubeziehen. Zur Erhöhung der Qualität der Prüfungen soll eNAP künftig durchgehend bei allen Regelungsvorhaben angewandt werden. In Ausnahmefällen kann mit Zustimmung der zuständigen Ressortkoordinatoren für nachhaltige Entwicklung von dieser Regel abgewichen werden.
Nachhaltigkeitsbericht des BMFSFJ
In einem weiteren Tagesordnungspunkt stellte das BMFSFJ seinen Ressortbericht zur Umsetzung der Agenda 2030 und der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie vor.
Hintergrund:
Der Staatssekretärsausschuss für nachhaltige Entwicklung ist das zentrale Steuerungsorgan der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie. Alle Ressorts sind in dem Ausschuss auf Ebene der beamteten Staatssekretärinnen und
Staatssekretäre vertreten. Weitere Informationen sind unter www.deutsche-nachhaltigkeitsstrategie.de veröffentlicht.