Die Polizei informiert:
Saarwellingen (ots) – Im Dezember berichtete die Polizei Lebach über gravierende
Missstände in einem Betrieb mit Pferdehaltung in Saarwellingen. In der 2. KW
2020 wurde durch den Amtstierärztlichen Dienst vom Landesamt für Umwelt-und
Verbraucherschutz (LUA) eine Nachkontrolle durchgeführt. Diesmal habe es keine
Beanstandungen gegeben, der Verantwortliche hat offenbar nachgebessert, was die
Versorgung und Unterbringung der Tiere betrifft. Auch die Kadaver wurden
mittlerweile der ordnungsgemäßen Entsorgung zugeführt. Von der Polizei Lebach
wurde aufgrund der im Dezember getroffenen Feststellungen dennoch ein
Strafverfahren wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz
eingeleitet. Ermittlungen ergaben, dass es offenbar in der Branche des
Pferdehandels eine übliche Praxis ist, Tiere in größeren Gruppen zu kaufen und
wieder zu verkaufen. Somit werden leider auch Tiere in einem schlechten
gesundheitlichen Zustand oftmals einfach „mit gekauft“ und wechseln innerhalb
kürzester Zeit mehrfach den Eigentümer, so dass sich schwer nachweisen ließe,
wer denn letzten Endes für den schlechten Zustand des Tieres verantwortlich
gemacht werden könne. Auch sind diese Tiere bei einer Nachkontrolle nicht mehr
in dem jeweiligen Betrieb zu finden. Die Polizei rät Pferdeliebhabern, die ein
gesundes Pferd erwerben möchten, sich an renommierte Anlaufadressen zu wenden,
wo man unangemeldet jederzeit die Stallungen und den gesamten Tierbestand in
Augenschein nehmen kann.