Gemeinderat legt Wahlbereiche fest
In seiner 36. Sitzung dieser Legislaturperiode hat der Quierschieder Gemeinderat die Wahlbereiche für die Kommunalwahlen festgelegt, die am 26. Mai 2019 stattfinden. Dabei bleiben die Wahlbereiche wie gewohnt identisch mit den Gemeindebezirken Quierschied, Fischbach-Camphausen und Göttelborn. Im Moment wird auch im Saarland vereinzelt eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus 2008 diskutiert, die die Wahlbereichsgröße in Sachsen-Anhalt betraf. Danach sollten dort die Wahlbereiche in etwa gleiche Größe haben. „Diese Entscheidung ohne Berücksichtigung des unterschiedlichen Wahlrechts auf das Saarland zu übertragen, würde bedeuten, dass Teile des Gemeindebezirks Quierschied den Gemeindebezirken Fischbach-Camphausen und Göttelborn zugeschlagen werden müssten“, erklärte Hauptamtsleiter Axel Matheis. „Unabhängig von den gewachsenen Strukturen muss man jedoch berücksichtigen, dass im Saarland eine andere wahlrechtliche Grundlage besteht.“
Nach Darlegung der Unterschiede stimmte der Gemeinderat einstimmig der vorgeschlagenen Bereichseinteilung zu.
Teiländerung B-Plan Ortsmitte Quierschied
Mehrheitlich stimmte der Rat für die Teiländerung des Bebauungsplanes Ortsmitte Quierschied. Diese war nötig, weil statt des in der ursprünglichen Planung vorgesehenen Otionsgebäudes nun der sogenannte „Kleine Markt“ entstanden ist, da sich für die Baumaßnahme kein Investor gefunden hatte. Gegen die Stimmen der Freien Wähler hat der Rat auch die Teilnahme am EFRE Förderprogramm für die Neugestaltung des Marktplatzes angenommen. Diese Neugestaltung war von Beginn an Teil der Planungen der neuen Ortsmitte. Hier sollen 750000 Euro in den neuen Bodenbelag, Beleuchtung und Randbereichsgestaltung investiert werden. 83 Prozent dieser Summe sollen aus dem europäischen EFRE-Programm und aus Bundes- und Landesmitteln nach Quierschied fließen.
In einem weiteren Punkt hat der Rat die Verwaltung ermächtigt, die Gemeinde beim Bundesprogramm zur ,,Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ anzumelden. Dabei könnten für die Renovierung der Taubenfeldhalle und den Umbau des ehemaligen Wellenbades Fördermittel von über drei Millionen Euro generiert werden. „Die Chance, in dieses Programm aufgenommen zu werden, ist zwar gering“, sagte Bürgermeister Lutz Maurer, „allerdings haben wir mit der Teilnahme zumindest einen Fuß in der Tür und müssen uns nicht vorwerfen, eine solche Möglichkeit verpasst zu haben.“
Unter dem Punkt „Mitteilungen und Anfragen“ teilte Bürgermeister Maurer mit, dass der beim letzten Starkregen erneut beschädigte Radweg in Fischbach von der Gemeinde zunächst provisorisch instand gesetzt wird. Der Regionalverband habe eine zeitnahe und dauerhafte Reparatur zwischenzeitlich zugesagt. Die beim gleichen Regenereignis an der Halde Göttelborn entstandenen Schäden seien durchaus erheblich. Hier prüfe das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz nun eine Begrünung, um künftig Erosionsschäden zu vermeiden. Im ursprünglichen Konzept war eine Bepflanzung der Halde nicht vorgesehen.