Bürgermeister Klauspeter Brill hat in der vergangenen Woche neun Naturschutzbeauftragte für die Dauer von fünf Jahren ernannt: Wilhelm Gajowski (Aschbach), Kathrin Nickolay (Dörsdorf), Erwin Schuster (Eidenborn), Peter Löw (Falscheid), Wolfgang Kühn (Gresaubach), Josef Riehm (Lebach), Alois Schneiders (Niedersaubach), Hans Günter Berwian (Steinbach) und Eduard Hell (Thalexweiler). Die Amtszeit des Landsweiler Naturschutzbeauftragten Christian Michel läuft noch bis Ende 2018, und Knorscheid sucht derzeit noch nach einem Ersatz für Erich Bastuck.
Nach § 38 des Saarländischen Naturschutzgesetzes berufen die Gemeinden fachlich geeignete Personen als ehrenamtliche Naturschutzbeauftragte für jeden Gemeindebezirk. Die Naturschutzbeauftragten sind Ehrenbeamte nach dem Saarländischen Beamtengesetz. Sie beraten und unterstützen die Gemeinden fachlich weisungsfrei in allen Angelegenheiten des Naturschutzes. Sie sind bei Planungen und Maßnahmen, die den Naturschutz betreffen, insbesondere bei der Aufstellung und Änderung von Bauleitplänen im Bereich der Gemeinde anzuhören.
Die in der Naturwacht Tätigen sind dabei berechtigt, die zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach diesem Gesetz erforderlichen Auskünfte einzuholen. Sie dürfen Zuwiderhandlungen gegen naturschutzrechtliche Vorschriften feststellen und bei deren Verfolgung mitwirken. Hierzu sind sie berechtigt, Grundstücke zu betreten und Untersuchungen vorzunehmen, soweit dies zur Erfüllung ihrer Aufgaben notwendig ist. Ebenso dürfen sie Identitätsfeststellungen vornehmen und auch Platzverweise aussprechen. Sie müssen bei der Ausübung ihrer Tätigkeit ein Dienstabzeichen tragen und einen Ausweis über ihre Bestellung mit sich führen, der auf Verlangen vorzuzeigen ist.
Das Gesetz sieht aber nicht nur hoheitliche Aufgaben für die Naturschutzbeauftragten vor, sondern überträgt ihnen eine umfassende Beratungs- und Informationsfunktion. Durch fachliche Informationen und Aufklärung sollen sie bei der Bevölkerung für ein besseres Verständnis von Natur und Landschaft beitragen.
Die Lebacher Naturschutzbeauftragten verstehen sich demnach nicht vordergründig als Überwacher, sondern als Berater und Mediator in naturschutzrechtlichen Belangen. Ihr Augenmerk liegt dabei insbesondere auf Kindern und Jugendlichen, die sie beispielsweise durch Vorträge und Wanderungen für die Schönheit, aber auch die vielfältige Verletzlichkeit der Natur sensibilisieren wollen.