Erleichterungen für Personen mit Booster-Impfung werden auch an Schulen umgesetzt, Schüler*innen erhalten für Ferien Test-Kits
Im Anschluss an die gestrige gemeinsame Besprechung des Bundeskanzlers Olaf Scholz mit den Regierungschef*innen der Länder hat der Ministerrat Anpassungen der saarländischen Corona-Verordnung beschlossen.
Die neue Verordnung tritt am Samstag, den 11. Dezember 2021 in Kraft. Damit gehen Erleichterungen für Personen einher, die bereits eine Booster-Impfung erhalten haben. Sie benötigen künftig keinen tagesaktuellen Testnachweis mehr, um 2G-plus zu erfüllen. Diese Regelung wird entsprechend auch an den Schulen umgesetzt.
Personen, die bereits die Booster-Impfung erhalten haben, müssen nach Vorlage des entsprechenden Nachweises nicht mehr verpflichtend an den zweimal wöchentlich stattfindenden Schul-Testungen teilnehmen. Selbstverständlich ist die Teilnahme an den Testungen auch für diese Personen aber auch weiterhin möglich.
Mit der neuen Corona-Verordnung ist auch geregelt, dass minderjährige Schüler*innen künftig auch mit einem aktuellen Testnachweis – etwa eines Testzentrums – die Voraussetzung 2G-plus erfüllen, d.h. getesteten Geimpften und Genesenen gleichgestellt sind. Diese Regelung ist insbesondere für die Zeit der Weihnachtsferien von Bedeutung, weil die sogenannten Dauerbescheinigungen über die regelmäßige Teilnahme an den Schul-Testungen am 22. Dezember 2021 ihre Gültigkeit verlieren. Neue Bescheinigungen erhalten die minderjährigen Schüler*innen nach den Ferien.
Damit sich alle Schüler*innen auch während der Weihnachtsferien zweimal wöchentlich – ggf. mit Unterstützung der Eltern – testen können, erhalten alle Schüler*innen über ihre Schulen je sechs Schnelltest-Kits. Wie bereits in den Sommer- und Herbstferien sollen zwei Tests unmittelbar vor dem Schulstart im neuen Jahr durchgeführt werden, um einen sicheren Schulstart für alle zu ermöglichen. Zur Dokumentation des Testergebnisses dient erneut eine verbindliche Selbsterklärung.
Quelle: Ministerium für Bildung und Kultur