StartUmweltNeue Förderrichtlinie für den Ausbau der Windenergie im Saarland tritt in Kraft

Neue Förderrichtlinie für den Ausbau der Windenergie im Saarland tritt in Kraft

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Mit dem Ziel, den Ausbau der Windenergie im Saarland zu beschleunigen, ist heute eine neue Förderrichtlinie in Kraft getreten. Die „Richtlinie für die Förderung des schnelleren Ausbaus der Windenergie“ ermöglicht es Kommunen, finanzielle Unterstützung für ihre Flächenplanung in Anspruch zu nehmen. Insgesamt stehen bis 2030 rund 1,2 Millionen Euro zur Verfügung.

Energieminister Jürgen Barke betonte die Bedeutung der Energiewende für die wirtschaftliche Zukunft des Saarlandes: „Die grüne Transformation ist entscheidend für die Zukunft unseres Wirtschaftsstandorts. Unternehmen legen zunehmend Wert darauf, dass grüne Energie verfügbar ist. Umso wichtiger ist es, den Ausbau der erneuerbaren Energien zügig voranzutreiben.“ Mit der neuen Förderrichtlinie wird der bestehende „Werkzeugkoffer“ für den Windenergieausbau erweitert, um die angestrebten Ausbauziele bis 2030 zu erreichen.

Im Rahmen der Förderrichtlinie können Kommunen bis zu 100 Prozent ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben für die Flächenplanung fördern lassen. Gemeinden, denen ein Teilflächenziel von 3,46 Prozent zugewiesen wurde, können maximal 30.000 Euro erhalten. Für den Regionalverband stehen 155.000 Euro zur Verfügung, während alle anderen Gemeinden jeweils bis zu 25.000 Euro beantragen können.

Hintergrund
Am 19. Juli 2024 trat das „Gesetz zur Umsetzung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes im Saarland (Saarländisches Flächenzielgesetz – SFZG)“ in Kraft, welches den Kommunen spezifische Flächenziele für den Windenergieausbau zuweist. Parallel dazu regelt das „Saarländische Gemeindebeteiligungsgesetz (SGBG)“, dass Gemeinden finanziell vom Ausbau erneuerbarer Energien profitieren sollen, um die Akzeptanz vor Ort zu erhöhen.

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