StartUmweltNeue Gesetzgebung erleichtert Installation von Balkonkraftwerken in Mehrfamilienhäusern

Neue Gesetzgebung erleichtert Installation von Balkonkraftwerken in Mehrfamilienhäusern

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Das Bundesjustizministerium hat im September 2023 einen Gesetzentwurf vorgelegt, der Änderungen im Miet- und Wohnungseigentumsrecht vorsieht und die Installation von Balkonkraftwerken in Mehrfamilienhäusern vereinfachen soll. Diese sogenannten Steckersolargeräte sollen ins Wohnungseigentumsgesetz (WEG) und ins Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) aufgenommen werden, um Mietern und Wohnungseigentümern den Zugang zu erleichtern.

Im WEG sollen Steckersolargeräte zu den privilegierten Baumaßnahmen zählen, die bauliche Veränderungen wie Barrierefreiheit, E-Mobilität und Einbruchschutz umfassen. Dies würde Wohnungseigentümern das Recht geben, eine Zustimmung zur Installation solcher Geräte zu erhalten. Im BGB soll eine ähnliche Regelung für Mieter eingeführt werden.

Aktuell können Vermieter und Wohnungseigentümergemeinschaften noch ein Veto gegen die Installation von Balkonkraftwerken einlegen, wenn triftige Gründe wie Sicherheitsbedenken oder bauliche Veränderungen vorliegen. Mit der neuen Gesetzgebung soll dieses Veto eingeschränkt werden, sodass eine Ablehnung schwieriger wird.

Trotz der geplanten Gesetzesänderungen müssen Mieter die Installation von Balkonkraftwerken weiterhin mit Vermietern oder Wohnungseigentümergemeinschaften absprechen. Wichtige Punkte, die geklärt werden müssen, sind die Eignung des Stromzählers, die Statik des Balkons, die Art der Installation und der Einbauort.

Ein weiterer Schritt zur Vereinfachung der Nutzung von Balkonkraftwerken ist die im Mai 2024 in Kraft getretene Regelung, die es ermöglicht, Anlagen bis zu 2.000 Watt ohne Anmeldung beim Netzbetreiber in Betrieb zu nehmen. Die Registrierung im Marktstammdatenregister reicht aus, und herkömmliche Schukostecker können weiterhin verwendet werden.

Vor dem Kauf eines Balkonkraftwerks sollten einige Aspekte geprüft werden. Dazu gehören die Ausrichtung des Balkons nach Süden für optimale Sonneneinstrahlung, die Tragfähigkeit des Balkongeländers und die Verfügbarkeit eines Stromanschlusses. Auch die regionalen Bau- und Brandschutzvorschriften müssen beachtet werden, ebenso wie mögliche Abstandsregelungen zum Nachbarhaus.

Insgesamt erleichtert die neue Gesetzgebung den Zugang zu Balkonkraftwerken erheblich und macht die Nutzung erneuerbarer Energien für Mieter und Wohnungseigentümer in Mehrfamilienhäusern attraktiver. Diese Entwicklungen unterstützen die Energiewende und fördern die Nutzung von Solarstrom in städtischen Gebieten.

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