Die von Frankreich geplanten Änderungen im Entsenderecht können auch Erleichterungen für Künstler und Sportler bringen. Darauf hat Arbeitsministerin Anke Rehlinger hingewiesen. Außerdem seien zum Beispiel Ausnahmeregelungen für Aussteller vorgesehen, die für kurze Zeit Messestände in Frankreich betreiben wollen. „Das ist ein wichtiges Signal für grenzübergreifende Aktivitäten, die wir gerne sehen, weil sie nicht zuletzt das Image unseres Wirtschaftsstandorts positiv prägen“, sagte die Ministerin.
Sie hatten sich gemeinsam mit ihren rheinland-pfälzischen und baden-württembergischen Amtskollegen bei der französischen Regierung für neue Entsenderegeln stark gemacht: „Ich bin dankbar dafür, dass unsere praxisnahen Anregungen so schnell aufgegriffen wurden.“ Jetzt komme es darauf an, in bilateralen Gesprächen mit der französischen Seite die Änderungen im Detail auszuarbeiten und festzuschreiben, sagte sie. Als Vertreterin einer Grenzregion, in der es viel Erfahrung mit der interregionalen Zusammenarbeit gebe, stehe sie dafür zur Verfügung. Die französische Regierung hatte zugesagt, bestehende Dokumentations- und Meldepflichten zu überprüfen, um den Verwaltungsaufwand für die entsendenden Unternehmen zu begrenzen. Anke Rehlinger: „Die Dienstleistungsfreiheit spielt für den Binnenmarkt eine besondere Rolle. Unsere Großregion wird als ein Positivbeispiel für ein gelebtes Europa wahrgenommen.“ Ziel der Verhandlungen mit Paris müsse es sein, die Entsendevorschriften an die Tätigkeit und die Dauer des Aufenthaltes auf französischem Boden anzupassen und den Besonderheiten einer Grenzregion sowie bestimmter Wirtschaftszweige Rechnung zu tragen: „Auch die Zusammenarbeit zwischen saarländischen und französischen Unternehmen soll auf diese Weise erleichtert werden.“ |