StartPanoramaNeue Regelung für sittenwidrige Kfz-Kennzeichen im Saarland in Kraft

Neue Regelung für sittenwidrige Kfz-Kennzeichen im Saarland in Kraft

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Im Saarland gelten ab sofort strengere Regelungen für die Vergabe von Kfz-Kennzeichen mit potenziell nationalsozialistischem Bezug. Die Zulassungsbehörden wurden angewiesen, bestimmte Zeichenkombinationen künftig nicht mehr zu vergeben. Zu den verbotenen Kombinationen zählen unter anderem: AH 18, AH 88, HH 18 und HH 88. Für die Zulassungsbezirke Saarbrücken, Völklingen und Neunkirchen sind zudem die Kennzeichen AH 8888 und HH 8888 untersagt.

Zeichenkombinationen wie KZ, SA oder SS sind in Deutschland bereits seit 1957 auf Basis einer bundesweiten Richtlinie (Verkehrsblatt 1957, Seite 22, RL StV 2 Nr. 2131 By/56 II) verboten. Die neue Regelung erweitert diese Vorschriften und soll für einheitliche Standards in den Bundesländern sorgen.

Bereits zugeteilte Kennzeichen bleiben von dieser Regelung unberührt. Zudem behalten die Zulassungsbehörden weiterhin die Möglichkeit, in Einzelfällen Ausnahmen oder Sonderregelungen zu prüfen. Ziel der Anpassung ist es, sicherzustellen, dass in allen Bundesländern einheitliche Maßstäbe für die Vergabe von Kfz-Kennzeichen mit potenziell anstößigem Hintergrund gelten.

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