Der Doppelhaushalt 2017/2018 der Stadt Völklingen wurde vom Stadtrat am 22. Juni dieses Jahres beschlossen und anschließend der Kommunalaufsichtsbehörde zur Genehmigung vorgelegt. Am 1. September ist die Genehmigung zum Doppelhaushalt 2017/2018 sowie zum erforderlichen Haushaltssanierungsplan bis zum Jahr 2020 eingegangen. Nach der Veröffentlichung im Bekanntmachungsblatt der Stadt Völklingen tritt der Doppelhaushalt in der nächsten Woche in Kraft.
Im Investivbereich wird damit vor allem die Finanzierung der Eigenanteile von durch Bund, Land oder Regionalverband mitfinanzierten Investitionsmaßnahmen sicher gestellt. Hierzu gehören die im Förderprogramm nach dem Kommunal-investitionsförderungsgesetz angemeldeten Maßnahmen – zum Beispiel der Anbau für eine 4. Regelgruppe an der Kita Lauterbach, der Anbau für einen 2. Gruppenraum an der Kita Geislautern-Wehrden sowie Brandschutzmaßnahmen in der Kita Ludweiler und in der Kita Neues Rathaus. Weiterhin werden mit dem neuen Haushalt auch die Eigenanteile für den Neubau der Kita Rheinstraße, für den Ausbau und die Erweiterung der Grundschule Haydnstraße sowie für die umfassende Sanierung der Grundschule Bergstraße bereit gestellt.
Ebenso können nun die im Haushalt enthaltenen freiwilligen Ausgaben getätigt werden. Dies betrifft beispielsweise die Zuschüsse an Vereine aus der Gewinnabführung der Stadtsparkasse (jetzt Sparkasse Saarbrücken).
Ein Wermutstropfen ist, dass im konsumtiven Bereich des neuen Haushalts weiterhin gewaltige Defizite entstehen, sodass das Eigenkapital bis zum Haushaltsjahr 2021 aufgezehrt sein wird, wenn diese Entwicklung weiter anhält. Die Kommunalaufsichtsbehörde erkennt daher in ihrem Genehmigungsschreiben zwar an, dass die Stadt Völklingen bereits seit vielen Jahren Möglichkeiten zur Verbesserung ihrer wirtschaftlichen Lage ergriffen hat, hält es aber für weiterhin erforderlich, äußerste Ausgabendisziplin zu wahren und alle Einnahmemöglichkeiten auszuschöpfen.
Weiterhin weist die Kommunalaufsichtsbehörde in ihrem Genehmigungsschreiben darauf hin, dass in Völklingen die Defizitobergrenzen für die Jahre 2018 bis 2021 auf der Grundlage der kürzlich vom Ministerium für Inneres, Bauen und Sport bekannt gemachten aktuellen Berechnungsblätter deutlich überschritten werden (für 2018 um ca. 1,05 Millionen Euro). Der Kommunalaufsichtsbehörde ist daher auch bis spätestens zum Jahresende 2017 nachzuweisen, dass die Obergrenzen der Jahre 2018 bis 2021 nicht überschritten werden. Dies macht den Erlass eines Nachtragshaushaltes für 2018 erforderlich.