Am 27. Februar beginnt vor dem 4. Strafsenat des Oberlandesgerichts Koblenz ein bedeutender Prozess, der nicht nur für die Opfer rassistischer Gewalt, sondern auch für die Aufarbeitung staatlichen Versagens von großer Bedeutung ist. Im Mittelpunkt steht der Brandanschlag auf eine Asylbewerberunterkunft in Saarlouis am 19. September 1991, bei dem Samuel Yeboah, ein Flüchtling aus Ghana, sein Leben verlor. Angeklagt ist Peter St., dem Beihilfe zum Mord und versuchtem Mord vorgeworfen wird. Dieser Prozess ist der zweite Anlauf, Gerechtigkeit für das Opfer zu erlangen und beleuchtet erneut die dunklen Kapitel der rechtsextremen Gewalt im Saarland.
Im ersten Prozess, der im Oktober 2023 endete, wurde Peter S. nach Jugendstrafrecht zu einer Freiheitsstrafe von fast sieben Jahren verurteilt. Nun rückt mit Peter St. eine weitere Figur in den Fokus, der als führender Kopf der rechten Skinheadszene in Saarlouis beschrieben wird. Seine Rolle und die Aussagen eines Aussteigers aus der Naziszene könnten entscheidende Beweise liefern.
Die Bedeutung dieses Prozesses geht weit über das juristische Verfahren hinaus. Hans Wolf von der Aktion 3.Welt Saar hebt hervor, dass auch das Versagen des saarländischen Staates zur Debatte steht. Über Jahrzehnte hinweg wurde der rassistische Hintergrund des Mordes an Yeboah von offiziellen Stellen geleugnet und die Existenz einer Naziszene verharmlost. Erst das unermüdliche Engagement zivilgesellschaftlicher Organisationen brachte den Fall erneut ins Rollen und führte zur Wiederaufnahme der Ermittlungen im Jahr 2020.
Die Aktion 3.Welt Saar hat eine zehnköpfige Beobachtungsgruppe für den Prozess zusammengestellt. Sie werden den Verlauf genau verfolgen und ihre Ergebnisse veröffentlichen, um die Öffentlichkeit über die Entwicklungen auf dem Laufenden zu halten.
Darüber hinaus hat der saarländische Landtag auf Druck der Zivilgesellschaft reagiert, indem er einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss einrichtete und einen Entschädigungsfonds für Opfer rassistischer Gewalt beschloss. Doch die Forderung nach der Freigabe der Polizei- und Verfassungsschutzakten aus der Zeit bleibt bestehen.