Gute Nachrichten für kleine und mittlere Unternehmen sowie Gründerinnen und Gründer. Ab sofort steht ihnen mit dem „EFRE-Nachrangdarlehensfonds Saarland“ ein neues, aus EU-Mitteln gespeistes Förderinstrument zur Verfügung, mithilfe dessen sie ihre Investitionstätigkeit erhöhen können. Aufgelegt wurde der Nachrangdarlehensfonds vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr und der Saarländischen Investitionskreditbank (SIKB).
Wirtschaftsstaatssekretär Jürgen Barke und Doris Woll, Vorstandsvorsitzende der SIKB, stellten die Einzelheiten des Nachrangdarlehensfonds am Mittwoch, 20. Juni, im Rahmen einer Pressekonferenz im Atrium – Haus der Wirtschafsförderung vor.
Wirtschaftsstaatssekretär Jürgen Barke: „Da Nachrangdarlehen als wirtschaftliches Eigenkapital zählen, eröffnet der Nachrangdarlehensfonds insbesondere Gründerinnen und Gründern, innovativen Unternehmen sowie Unternehmensnachfolgern neue Finanzierungsmöglichkeiten. Mit dem Nachrangdarlehensfonds Saarland investieren wir daher auch langfristig in eine gesunde und lebendige Gründerszene und stärken unseren Mittelstand. Bis zum Ende des Förderzeitraums im Jahr 2023 stehen 16 Mio. Euro bereit, davon stammt die Hälfte aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung.“
Das Besondere am EFRE-Nachrangdarlehensfonds Saarland: Es handelt sich um einen sogenannten revolvierenden Fonds. Die Mittel werden von den Darlehensnehmern mit Zinsen zurückgezahlt. Durch die Rückzahlung bleibt das Vermögen im Fonds langfristig erhalten und kann immer wieder erneut zu Förderzwecken eingesetzt werden. Fonds- und damit auch EU-Mittel, die nach dem Abschluss des Förderzeitraums 2023 noch vorhanden sind, können zum Zweck der saarländischen Wirtschaftsförderung eingesetzt werden. „Die Mittel sind dann nicht mehr an den Nachrangdarlehensfonds gebunden. Damit investieren wir also doppelt in die saarländische Wirtschaft“, so Jürgen Barke.
Die Nachrangdarlehen können je Darlehensnehmer bis zu einer Höhe von 1 Mio. Euro gewährt werden. Die Untergrenze eines Nachrangdarlehens ist aktuell auf grundsätzlich 100.000 Euro festgelegt. Die Laufzeit der Nachrangdarlehen beträgt im Regelfall bis zu 10 Jahre bei fünf tilgungsfreien Anlaufjahren.
Doris Woll, Vorstandsvorsitzende der SIKB: „Die Unternehmen brauchen für das Nachrangdarlehen keine Sicherheiten zu stellen. Damit können die zur Verfügung stehenden Sicherheiten des Kreditnehmers vollständig für einen eventuellen Hausbankkredit benutzt werden, was bei einer werthaltigeren Absicherung dieses Kredites dann zu verbesserten Konditionen führen kann.“
Auch die Konditionen für die Nachrangdarlehen sind sehr günstig. So beträgt der Zinssatz des Nachrangdarlehens aktuell bei Unternehmen mit guter Bonität 2,02 Prozent und bei Unternehmen mit zufriedenstellender Bonität 3,82 Prozent pro Jahr. „Besonders freut uns, dass dieses Finanzierungsinstrument auch für Start-ups eingesetzt werden kann, um beispielsweise Wachstumsfinanzierungen darzustellen“, sagte Doris Woll.
HINTERGRUND:
Im Gegensatz zum klassischen Darlehen weisen Nachrangdarlehen eine Rangrücktrittserklärung auf, das heißt, die Forderungen des Darlehensgebers treten hinter die Forderungen erstrangiger Gläubiger zurück. Im Insolvenzfall erfolgt eine Rückzahlung erst nachdem die übrigen Forderungen der Insolvenzgläubiger erfüllt sind. Nachrangdarlehen stellen bisher ein Nischenprodukt bei den Finanzierungsmöglichkeiten für Unternehmen dar.
In einem Pilotprojekt wurden erstmals Nachrangdarlehen vergeben, um Erfahrungen bei der Nachfrage dieses Finanzierungsinstruments zu sammeln. Darüber hinaus wurde eine Studie in Auftrag gegeben, die den Bedarf für Nachrangdarlehen im Saarland bestätigte.