Um den Hochlauf der Elektromobilität voranzubringen, hat das Bundeskabinett laut PM des BWMi vom 4.3.20 das Gesetz zum Aufbau einer gebäudeintegrierten Lade-und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität (Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz – GEIG) verabschiedet.
Wenn jetzt das Gesetz vorschreibt, dass ab 2025 jedes nicht zum Wohnen genutzte Gebäude mit mehr als zwanzig Stellplätzen mit mindestens einem Ladepunkt ausgestattet werden muss, dann betrifft das Krankenhäuser, Schulen, Gewerbegebäude, Industrieparkplätze, aber auch Einzelhandel, Gaststätten und Landgasthöfe, also den Klein-und Mittelstand. Bei Nicht-Wohngebäuden muss bereits jeder 5. Stellplatz mit einer Ladestation ausgestattet werden.
Eine öffentliche Ladestation für ein Elektroauto kostet mehrere tausend Euro, eine Schnellladestation dagegen schon um die 30 000 €.
Selbst wenn der Staat hier Fördermittel zusagt, so verbleibt der Hauptanteil der Kosten beim Eigentümer.
Ordnungspolitisch ist es außerdem sehr fragwürdig, dem Elektrofahrzeug den Vorrang gegenüber anderen Antriebstechniken zu geben. Hier wird kostenträchtig in den freien Wettbewerb der technischen Systeme per Gesetz eingegriffen und die Entwicklung von Wasserstoff-Hybrid, synthetischen Brennstoffen und anderen erfolgversprechenden Antrieben in ihrer Attraktivität vermindert und vom Gas genommen.
Dabei sind die mit Lithium-Ionen Akkumulatoren betriebenen Fahrzeuge alles andere als umweltfreundlich. Beim Abbau dieses Rohstoffes in Bolivien, Chile und Argentinien werden ganze Landstriche verwüstet, der indigenen Bevölkerung das Wasser abgegraben und deren Felder mit höchstgiftigem Staub verseucht.
Mit der Verabschiedung dieses Gesetzes ist die Regierung weit über das Ziel hinausgeschossen. Es hätte schon ausgereicht, Ladestationen in die vorhandenen Tankstelleninfrastruktur zu integrieren und für den Selbstversorger zuhause die Rechtsbasis für die Installation und den Betrieb einer Ladestation zu schaffen, damit er mit dem selbst erzeugten Strom aus seiner Photovoltaikanlage, sein Elektrofahrzeug aufladen kann.
Es ist nicht sinnvoll, jeden Landgasthof mit Ladesäulen auszustatten. Dort muss der Strom erstmals hingebracht werden, indem man die Leitungen verstärkt. Zudem wird Kupfer zunehmend rar und die Herstellung ist äußerst CO2 lastig.
Die Umsetzung dieses Gesetzes in die technische Realität, bedeutet, dass man die Stromnetze extrem verstärken muss, auch die Leitungen zu den Landgasthöfen, die hier als Beispiel aufgeführt werden. Das bezahlt dann der Verbraucher über den Netzwerksentgelt.
Es bleibt zu hoffen, dass dieses Gesetz in der jetzigen Form nicht das Parlament passiert. Die Bundesregierung sollte dem Ausbau des Wasserstofftankstellennetz gleichen Rang einräumen. Hier sind die ersten Busse und LKWs und Lokomotiven schon im Bau und die müssen mit Treibstoff versorgt werden.
Rainer Kuhn
Dipl.Ing
Hier zum Gesetzestext:https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2020/20200304-kabinett-verabschiedet-gesetz-zum-aufbau-von-lade-und-leitungsinfrastruktur-elektromobilitaet.html