Der Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Saarland informiert
SAARBRÜCKEN Der Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Prof. Dr. Daniel Bieber, begrüßt die Entscheidung von Bundestag und Bundesrat, die Behinderten-Pauschbeträge bei der Steuer zu verdoppeln.
Der Bundestag hat am 29.10.2020 einstimmig, also mit Zustimmung aller Fraktionen, für die Verdoppelung des Behinderten-Pauschbetrags gestimmt. Ende November hat dann auch der Bundesrat diesem Gesetz zugestimmt. Vorgesehen ist eine Verdoppelung der Behinderten-Pauschbeträge sowie eine Aktualisierung der Systematik. Der Pauschbetrag soll bei einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 Prozent auf 1.140 Euro steigen, bei 100 Prozent GdB auf 2.840 Euro. Mit der Erhöhung könne laut Bundesregierung der aufwendige Einzelnachweis von Aufwendungen in vielen Fällen vermieden werden. Zudem wird ein behinderungsbedingter Fahrkosten-Pauschbetrag eingeführt.
Ist der GdB kleiner als 50, soll künftig auf zusätzliche Anspruchsvoraussetzungen zur Gewährung des Pauschbetrages verzichtet werden. Für Menschen mit Behinderung, die im Sinne des § 33b Abs. 6 EStG hilflos sind, und für Blinde erhöht sich der Pauschbetrag auf 7.400 Euro (bisher 3.700 Euro) Auch werden Taublinde nun in diese Regelung einbezogen.
„Seit nunmehr 45 Jahren sind die Freibeträge nicht mehr angepasst worden“, so der Beauftragte. „Dabei geht es zum einen um eine Frage der Steuergerechtigkeit, zum anderen um ein wichtiges behinderten- und arbeitsmarktpolitisches Signal, da viele Menschen mit Behinderungen arbeiten und entsprechend Einkommensteuer zahlen. Vor allem aber hat diese Personengruppe behinderungsbedingt höhere Aufwendungen, die durch Steuererleichterungen abgemildert werden. Damit ist dies ein überfälliger Schritt, Menschen mit Behinderungen auf dem Ersten Arbeitsmarkt zu unterstützen.“
Von der Anpassung der Pauschbeträge profitieren alle Bürgerinnen und Bürger mit Behinderung, die Einkommensteuer zahlen – dazu zählen bspw. auch Eltern von Kindern mit Behinderungen sowie ihre Ehe- und Lebenspartner.
Darüber hinaus soll der Pflege-Pauschbetrag deutlich erhöht und ein Pflege-Pauschbetrag für die Pflege von Personen mit den Pflegegraden 2 und 3 eingeführt werden.
Die neuen Regelungen können ab dem Veranlagungszeitraum 2021 in Anschlag gebracht werden. Da sowohl der Bund wie auch die Länder mit dieser ersten Anpassung der Pauschbeträge seit 1975 auf Einnahmen verzichten, ist dies aus Sicht des Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen sehr zu begrüßen. „Es ist dies ein wichtiger Schritt zur richtigen Zeit. Viele Menschen mit Behinderungen haben durch die Corona-Pandemie höhere Ausgaben, die nun etwas abgemildert werden können. Noch besser allerdings wäre es gewesen, man hätte direkt auch eine Dynamisierung des Pauschbetrags mitbeschlossen,“ so Prof. Bieber.